Polizist schoss aus 8 Metern – Fan erblindet

Aktualisiert

Krawalle in BaselPolizist schoss aus 8 Metern – Fan erblindet

Bei Krawallen nach dem Spiel FCB - FCZ vom April 2016 verlor ein unbeteiligter FCB-Fan wegen eines Gummigeschosses ein Auge. Nun wurde bekannt wie es dazu kam..

von
rob
Nach dem Abpfiff des Spiels des FCB gegen den FCZ vom 9. April 2016 kam es um den St-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen.
Auf der Eventplattform wurden die Polizisten angegriffen - neun wurden beim Einsatz verletzt. Ein unbeteiligter FCB-Fan wurde dabei von einem Gummigeschoss im Gesicht getroffen. Er erblindete in der Folge auf dem rechten Auge.
Die Ausschreitungen verlagerten sich weiter zum Joggeli-Parkplatz.
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Nach dem Abpfiff des Spiels des FCB gegen den FCZ vom 9. April 2016 kam es um den St-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen.

Screenshot Youtube

Nach dem Abpfiff des Spiels des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April 2016 kam es beim St.-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen: Randalierer bewarfen Polizisten auf der Eventplattform hinter der Muttenzerkurve mit Gegenständen wie Flaschen und Petarden. Ein Polizist wurde von Chaoten spitalreif geprügelt. Bei den Ausschreitungen wurden neun Polizisten verletzt, mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt oder angezündet und zwei Krawallanten festgenommen.

Auch ein FCB-Fan wurde bei den Ausschreitungen verletzt. Das «Regionaljournal» von SRF hat nun Einsicht in die Einstellungsverfügung des Verfahrens erhalten, die Details zum Fall enthält. Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der von der Staatsanwaltschaft als «friedlicher Matchbesucher» bezeichnet wird, verlor nach dem Spiel seine Freunde und geriet als Unbeteiligter in die Krawalle. Dabei traf ihn ein Gummigeschoss im rechten Auge und verletzte ihn so stark, dass er auf dem Auge erblindete.

Aus acht Metern Entfernung geschossen

Das Opfer klagte daraufhin gegen den Polizisten, der das Gummischrot abfeuerte – ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Laut der Verfügung hatte der angeklagte Polizist nach dem Abpfiff den Auftrag erhalten, sich mit seinen Kollegen auf die Eventplattform zu begeben. Dort wurden sie von einem Mob angegriffen und mit Gegenständen beworfen. Ein Polizist wurde gar die Treppe hinuntergestossen.

Daraufhin habe der Beamte im Mittelpunkt des Falls Gummischrot eingesetzt. Er habe dabei auf die Treppe gezielt, damit möglichst niemand zu Schaden komme. Der Polizist habe aus acht Metern Entfernung geschossen. Dabei schreibt die Polizei einen Abstand von mindestens 20 Metern vor – es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Dabei traf ein Geschoss das Opfer im Gesicht.

Polizist habe aus Notwehr gehandelt

Da der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, kann ihm laut Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Er habe sich und seine Kollegen schützen wollen – dass er dabei einen Unbeteiligten treffen würde, sei sehr unwahrscheinlich gewesen. Da er verhältnismässig gehandelt habe, wurde das Verfahren im Januar 2017 eingestellt.

«Das Opfer hat Beschwerde gegen das Einstellungsverfahren eingereicht. Diese wurde jedoch wieder zurückgezogen», sagt Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage von 20 Minuten. Weitere Details zum Opfer könne er nicht geben.

Die Polizei hält es derweil nicht für notwendig, beim Einsatz von Gummischrot über die Bücher zu gehen: Da in diesem Fall eine rechtskräftige Einstellungsverfügung vorliege, «gibt es für die Polizeileitung keinen Grund, etwas an der Einsatzdoktrin zu ändern», so Polizei-Sprecher Martin Schütz.

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