Strafgericht BSLuxus-Uhren direkt vom Handgelenk geklaut
Zwei junge Männer stahlen im Sommer 2018 mehreren Passanten in Basel auf offener Strasse wertvolle Uhren im Gesamtwert von über 100'000 Franken. Jetzt stehen sie vor Gericht.
Eine Reihe von dreisten Diebstählen versetzte Träger von wertvollen Uhren im vergangenen Sommer in Angst. Die Täter, die auch in Zürich und Luzern zuschlugen, forderten Passanten jeweils zu einem High-five auf. Als das jeweilige Opfer den Arm ausstreckte, rissen sie ihm die Uhr vom Handgelenk und machten sich aus dem Staub. Die Deliktsumme beläuft sich auf über 100'000 Franken.
Am Montag, 25. März mussten nun ein 26-jähriger Franzose und ein 27-jähriger Marokkaner auf der Anklagebank des Strafgerichts Basel-Stadt Platz nehmen. Die beiden Täter, die weitgehend geständig sind, gingen der Basler Polizei Ende Juli 2018 ins Netz. Sie wurden in einem Taxi in der Innenstadt gesichtet und festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte.
Sieben Taten in knapp einem Monat
Die beiden Männer wohnten zusammen in Mulhouse (F) und trieben vom 29. Juni bis 23. Juli 2018 ihr Unwesen in der Schweiz. Nun werden ihnen bandenmässiger Raub, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Tätlichkeiten und Sachbeschädigung vorgeworfen.
«Sie erhofften sich von ihren Reisen in die Schweiz grosse Beute», sagte der Staatsanwalt am Montag. Die Täter informierten sich mit einer App über den Wert des Diebesguts. Dann verschacherten sie die Luxusuhren bei Hehlern oder warfen sie weg, wenn sie niemand wollte. Eine Hublot-Replika im Wert von 100 Franken landete im Müll, eine IWC im Wert von knapp 11'000 Franken wurde angeblich in einer Socke hinter dem Kühlschrank in der gemeinsamen Wohnung deponiert.
Der Franzose versuchte nach eigener Aussage, mit dem Geld seine Schulden zu begleichen. Der Marokkaner gab es für Alkohol aus. Zudem hätten sie sich neue Kleider gekauft. «Sie wollten sich einen Lebensstil finanzieren, den sie sich mangels Einkünften nicht leisten konnten», so der Staatsanwalt.
Arbeitslos und kriminell
Die Beschuldigten waren nicht erwerbstätig und hielten sich teilweise mit Schwarzarbeit über Wasser, wie sie vor Gericht sagten. Der Franzose ist in seinem Heimatland bereits einschlägig vorbestraft, sein marokkanischer Komplize wurde wegen Delikten in Spanien 2015 gar aus dem Schengen-Raum gewiesen. Deshalb wird er auch der rechtswidrigen Einreise beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Franzosen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten, eine Busse von 1000 Fr. und einen achtjährigen Landesverweis. Der Marokkaner soll bei gleich hoher Busse und Landesverweis einen Monat weniger lang ins Gefängnis.
Räuber oder Trickdiebe?
Die Verteidiger hingegen bezweifeln, dass die Täter genug Gewalt anwendeten, um sie wegen Raubes zu verurteilen. «Eine solche Gewaltanwendung ist nicht nachweisbar», betonte der Verteidiger des Franzosen. Stattdessen stellten sie ihre Mandanten als geschickte und charmant auftretende Trickbetrüger dar, denen die Opfer auf den Leim gegangen waren. «Sie streiften die Uhren lediglich ab», so die Verteidigerin des Marokkaners.
Um einen Landesverweis werden die Täter nicht herumkommen. Auch ihre Anwälte gestanden der Staatsanwaltschaft ein je fünfjähriges Einreiseverbot zu. Von bandenmässigem Raub wollten sie aber nichts wissen und forderten jeweils eine 14-monatige bedingte Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Probezeit.
Das Dreiertribunal um Gerichtspräsident Lucius Hagemann wird sein Urteil am Dienstag, 26. März um 17 Uhr verkünden.