Tierquälerei im Labor der Universität?

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BaselTierquälerei im Labor der Universität?

Ein Versuchsleiter der Universität Basel soll Labormäuse nach Versuchen nicht richtig gepflegt haben. Gegen einen Strafbefehl wegen Tierquälerei wehrt er sich nun.

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Ein verantwortlicher Versuchsleiter am Zentrum für Lehre und Forschung der Universität Basel soll bei Tierversuchen mit Labormäusen gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben.
Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, hat der 46-Jährige die Tiere nach Operationen nicht fachgerecht gepflegt und ihnen so unnötig Schmerzen zugefügt.
So habe er einer operierten Maus die Nähte nicht wie vorgeschrieben nach zehn Tagen entfernt und einer anderen Maus eine klaffende Operationswunde nicht geschlossen.
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Ein verantwortlicher Versuchsleiter am Zentrum für Lehre und Forschung der Universität Basel soll bei Tierversuchen mit Labormäusen gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben.

bs-ch/Juri Weiss

Ein verantwortlicher Versuchsleiter am Zentrum für Lehre und Forschung der Universität Basel soll bei Tierversuchen mit Labormäusen gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben. Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, hat der 46-Jährige die Tiere nach Operationen nicht fachgerecht gepflegt und ihnen so unnötig Schmerzen zugefügt.

So habe er einer operierten Maus die Nähte nicht wie vorgeschrieben nach zehn Tagen entfernt und einer anderen Maus eine klaffende Operationswunde nicht geschlossen. Zudem habe er nicht lange genug Schmerzmittel verabreicht und die Medikation nicht aufgezeichnet. Auch habe er es versäumt, ein Dokumentationsblatt zum Erfassen des Befindens der Tiere, ein sogenanntes Score-Sheet, auszufüllen.

Für diese Vergehen, die das Veterinäramt im Rahmen einer unangekündigten Kontrolle am 16. August 2018 im Labor feststellte, wurde der Versuchsleiter per Strafbefehl wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Der Strafbefehl liegt dieser Zeitung vor.

Vorgeschriebene Eingriffe unnötig?

Der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig, denn der Versuchsleiter ficht ihn nun per Einspracheverfahren gerichtlich an. Sein Mandant habe dem Tier Schmerzen ersparen wollen, erklärt Verteidiger Niklaus Ruckstuhl gegenüber der «bz Basel». So sei nämlich das Belassen der Nähte weniger belastend für die Maus als der Eingriff, der nötig sei, um diese zu entfernen.

Ruckstuhl argumentiert, dass das «sture Befolgen» der Vorschriften Eingriffe an den Mäusen verlange, egal, ob diese nötig seien oder nicht. Der Versuchsleiter habe sich folglich über die Vorschriften hinweggesetzt, um den Mäusen Schmerzen zu ersparen.

Der Leiter Tierversuchswesen Basel-Stadt äusserte sich auf Anfrage der Zeitung wegen des hängigen Verfahrens nicht zum Fall. Dieser wird am 18. November vor dem Basler Strafgericht verhandelt.

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