Beschädigter AckerBauer droht Hunden mit Bärenfallen auf Feld
Ein Plakat mit abgebildeter Bärenfalle in Arch BE soll Hundehalter dazu animieren, ihren Vierbeiner an die Leine zu nehmen. Ob leere Drohung oder nicht: Die Warnung sorgt für Aufsehen.
Um die Kartoffelsetzlinge vor Hunden zu schützen, spannte ein Bauer aus der bernischen Region Arch einen Elektrozaun um sein Feld. Um ganz sicherzugehen, versah er den Zaun mit zwei Plakaten, auf denen steht: «Liebe Hundebesitzer. Im Kartoffelfeld lauert die Gefahr für ihre Hunde.» Bebildert wird der Hinweis mit einer grossen schwarzen Bärenfalle. Die Botschaft ist unmissverständlich: Nehmt eure Hunde an die Leine, sonst droht ihnen Unheil.
Yvonne Burri stiess am Sonntag bei einem Spaziergang mit ihren Hunden auf die Warnung. «Ich war schockiert, als ich das Plakat mit der Bärenfalle sah», sagt Burri. Zwar hat sie Verständnis für die Bauern und findet, dass man Hunde immer an der Leine führen solle. Die Falle sei ausserdem wohl wohl nur eine leere Drohung. Aber: «Solche Einschüchterungen gehen zu weit.»
Falle wäre «klarer Fall von Tiermisshandlung»
Auch ein weiterer Bauer aus Arch kritisiert die Vorgehensweise seines Kollegen: «Das Plakat ist schon ein bisschen brüsk.» Es würde ein schlechtes Licht auf die Bauern werfen. Der Landwirt räumt aber ein, dass Hunde, die nicht an der Leine geführt werden, ein grosses Problem für die Berner Bauern seien. «Im Kanton Solothurn herrscht Leinenzwang, hier bei uns nicht.» Das könne er nicht verstehen.
Eine Bärenfalle auf dem Feld würde das Tierschutzgesetz verletzen. «Wenn ein Hund oder auch ein anderes Tier in die Falle gerät, handelt es sich klar um einen Fall von Misshandlung und somit um eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne», erklärt Andreas Rüttimann, juristischer Mitarbeiter bei Tier im Recht (TIR).
Jagd mit Fallen ist verboten
Weil der Bauer im vorliegenden Fall damit rechnen müsse, dass auch Wildtiere hineintappen, würde er zugleich gegen das Jagdgesetz verstossen. «Die Jagd mit Fallen ist – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – in der Schweiz verboten», so Rüttimann.
Selbst wenn keine Tiere in die Falle gehen würden, mache sich der Urheber strafbar, handle es sich doch um versuchte Tatbegehung.
TIR empfiehlt Landwirten, denen Hunde Probleme bereiten, effizientere Umzäunungen ihrer Felder, soweit diese im Einzelfall praktikabel sind, sowie Hinweistafeln, die auf Information und konstruktiven Dialog statt auf Abschreckung setzen.
Das sagt der Landwirt zum Plakat
Den Urheber der Warnplakates konnte 20 Minuten ausfindig machen. Der Landwirt stellt auf Anfrage klar: «Auf dem Feld gibt es keine Bärenfallen.» Die Situation mit den Hunden sei jedoch unhaltbar gewesen. «Unser Kartoffelacker sah ganz lausig aus», sagt der Landwirt. Daher habe er sich für einen Elektrozaun und die Warntafeln entschieden. Dass solche Massnahmen überhaupt nötig seien, finde er bedenklich: «Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass man seine Hunde nicht auf fremde Felder lässt.»