TierquälereiKranke Sau transportiert – Chauffeure verurteilt
Zwei Männer transportierten ein Schwein, obwohl es krank war. Nun wurden sie vom Gericht wegen Tierquälerei zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Schwein Rosa* war von einem rund 30 Zentimeter langen Gebärmuttervorfall geplagt. Aus ihrem Hinterteil ragte ein Stück ihrer Innereien heraus.
Trotz Krankheit wurde das Tier zweimal transportiert: Erst von Chauffeur Peter*, der sie mit fünf Artgenossinnen aus ihrem Stall im Luzerner Hinterland zu einem grösseren Hof brachte. Sein Kollege Hans* fuhr Rosa am nächsten Tag – zusammen mit über drei Dutzend Schweinen und 60 Schafen – nach Langnau.
Während Rosa vor dem Schlachthaus auf ihren Tod wartete, bemerkte ein Tierarzt, dass sie krank war. Er liess sie unverzüglich notschlachten und kontaktierte die Polizei.
Tierquälerei durch Vernachlässigung
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die beiden Fahrer zu bedingten Geldstrafen und Bussen: Peter wegen «Tierquälerei durch Vernachlässigung von kranken/verletzten Tieren durch Unterlassen der notwendigen Pflegehandlungen und Misshandlung durch Befördern eines verletzten und dadurch nicht transportfähigen Tieres», Hans wegen derselben Vergehen plus «Abgeben eines kranken Klauentieres in eine Schlachtanlage ohne entsprechende Gesundheitsmeldung», wie es im Strafbefehl heisst.
Die beiden zogen den Fall ans Gericht weiter, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Dort beteuerten sie, nichts von Rosas erbärmlichem Zustand gewusst zu haben. Ein Hilfsarbeiter, der die Dokumente vor dem Verlad ausgefüllt hatte, sagte jedoch aus, das Schwein sei «nicht fit» gewesen und habe «gelahmt». Das Papier versah er deshalb mit dem Vermerk «Notschlachtung».
Bauer als Hauptschuldiger
Die Einzelrichterin folgte schliesslich der Anklage: Peter verurteilte sie wegen eventualvorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 140 Franken, wovon acht als Busse verhängt wurden. Hans erhielt wegen fahrlässiger Tierquälerei eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 60 Franken, drei davon als Busse.
Die Hauptschuld machte die Richterin allerdings nicht bei den Chauffeuren, sondern beim Bauern aus, bei dem Rosa seit rund zwei Jahren lebt: Dieser hätte das Tier von seinem Leid befreien müssen, denn «er wusste schon Tage vorher, dass es krank war».
*Alle Namen geändert