Portal ruft zum Filmen von Polizeieinsätzen auf

Aktualisiert

Anonymer Online-PrangerPortal ruft zum Filmen von Polizeieinsätzen auf

Aktivisten fordern die Bevölkerung auf einer neuen Online-Plattform dazu auf, Berner Polizeieinsätze zu filmen. Unter Rechtsexperten ist die Idee umstritten.

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Auf der Online-Plattform «Police the Police» werden gefilmte Polizeieinsätze veröffentlicht. Die Idee hinter der Plattform sei, der Bevölkerung eine Möglichkeit zu geben, eventuelle Vergehen der Polizei aufzuzeigen.
Reto Nause, Sicherheitsdirektor, steht dieser Aufforderung kritisch gegenüber: «Das ist klare Stimmungsmache vor der Abstimmung am 10. Februar.»
Durch das Filmen würden Polizeikontrollen gerechter und gewaltloser verlaufen.
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Auf der Online-Plattform «Police the Police» werden gefilmte Polizeieinsätze veröffentlicht. Die Idee hinter der Plattform sei, der Bevölkerung eine Möglichkeit zu geben, eventuelle Vergehen der Polizei aufzuzeigen.

Keystone/Christian Merz

Auf der Online-Plattform «Police the Police» werden gefilmte Polizeieinsätze veröffentlicht. Die Idee dahinter sei, der Bevölkerung eine Möglichkeit zu geben, eventuelle Vergehen der Polizei aufzuzeigen, wie die Portal-Betreiber gegenüber dem «Bund» (kostenpflichtiger Artikel) verlauten liessen: «Videodokumentationen können als Beweismittel gelten oder Kritik an fehlbaren Verhalten üben.»

Die anonymen Plattformbetreiber haben Ende Januar zu einer Aktionswoche aufgerufen. Es solle möglichst viel Polizeiarbeit gefilmt und veröffentlicht werden. Dadurch erhoffen sie sich ein «angepasstes Verhalten» der Beamten. Durch das Filmen würden Polizeikontrollen gerechter und gewaltloser verlaufen. So komme es etwa seltener zu Racial Profiling.

Gefahr von gefälschten Inhalten

Reto Nause, Sicherheitsdirektor, steht dieser Aufforderung kritisch gegenüber: «Das ist klare Stimmungsmache vor der Abstimmung am 10. Februar.» An diesem Datum wird über die Annahme oder Ablehnung des neuen Polizeigesetzes abgestimmt.

Zudem sei Chaos vorprogrammiert, wenn nicht ersichtlich sei, wer dahinterstehe, und so möglicherweise gefälschte Inhalte veröffentlicht würden. «Wird nur ein Ausschnitt gefilmt, kann dies falsche Eindrücke vermitteln.»

Doch ist das Filmen von Polizisten im Einsatz überhaupt erlaubt? Aus der Sicht der «Police the Police»-Betreiber ist das kein Problem. Auf ihrer Website sind gar Anweisungen zum Filmen zu finden: «Schau darauf, dass du nicht spezifisch auf das Gesicht fokussierst, dann ist das Filmen erlaubt.»

Polizei auf die Finger schauen

Rechtsexperten sind geteilter Meinung. Markus Kern, Assistenzprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, widerspricht der Anweisung auf dem Portal: Die Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Personen ohne deren Einverständnis sei «in der Regel unzulässig». Hugo Wyler, Leiter Kommunikation des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), erachtet es dagegen als wichtig, dass das Verhalten von Polizisten beobachtet und dokumentiert wird: «Das macht schliesslich einen Rechtsstaat aus.»

Auch laut Rechtsanwalt Martin Steiger aus Zürich müssen es sich Polizisten gefallen lassen, gefilmt zu werden. Solange die Personen auf dem Video anonymisiert würden, sehe er kein Problem. Es sollte aber beachtet werden, dass die Polizisten bei ihrer Arbeit durch das Filmen nicht behindert werden.

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