Miss-Schweiz-ProtestVerfahren gegen Polizisten eingestellt
Während der Miss-Schweiz-Wahl kam es zu Protesten von Frauenrechtlerinnen. Sie wurden verhaftet. Nun erklärte die Staatsanwaltschaft den Polizei-Einsatz für rechtens.
Ein Gruppe linker Aktivisten demonstrierte ohne Bewilligung mit Transparenten während der Miss-Schweiz-Wahl auf dem Bundesplatz gegen den «sexistischen Frauenzoo». Die Polizei griff hart durch und verhaftete 20 Demonstranten, darunter sieben Jugendliche. Die Polizei führte auch Leibesvisitationen durch. Zudem wurden DNA-Proben genommen.
Der Einsatz wurde heftig kritisiert. Wegen des umstrittenen Vorgehens ordnete Polizeikommandant Stefan Blättler eine Untersuchung angeordnet.
Polizisten handelten rechtens
Nun kommt die Untersuchung gegen die fünf Polizisten der Kantonspolizei zum Schluss, dass die umstrittenen Entkleidungen der Personen auf der Polizeiwache rechtens war. Sowohl gestützt auf die Strafprozessordnung als auch auf das kantonale Polizeigesetz waren die Polizisten ermächtigt, Teilnehmer einer unbewilligten Kundgebung anzuhalten und für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache zu bringen, schreibt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland in einer Mitteilung. Die Untersuchung gegen die fünf Polizisten wurde eingestellt.
Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 10 Tagen angefochten werden.