Iranischer Christ«Ich will nicht zurück in die Hölle»
Nach seiner Bekehrung zum Christentum sei er verfolgt worden, sagt der Iraner Farshad Ghane (22). Trotzdem soll er die Schweiz verlassen. Tausende wollen das verhindern.
2015 kam Farshad Ghane in die Schweiz. Seine Freunde wollen die Ausschaffung des Asylbewerbers verhindern. (Video: G. Brönnimann)
Gegen 10 000 Menschen fordern via Onlinepetition, dass der vor vier Jahren in die Schweiz geflohene Farshad Ghane nicht ausgeschafft wird. Seine Freunde sind schockiert, dass Ghane Ende August einen negativen Asylentscheid erhalten hat. Im Petitionstext schreiben sie: «Diese Entscheidung ist einfach unwürdig für einen Rechtsstaat.» In der Schweiz habe sich Farshad gut und schnell integriert, Französisch gelernt und sich in seiner Kirche und Vereinen engagiert. Er sei ein «Musterbeispiel für Integration», schreibt einer seiner Freunde in einem Unterstützungsbrief.
Farshad wurde laut eigenen Angaben im Iran verfolgt, da er 2015 zum Christentum konvertierte. Zuerst habe die Polizei seine illegale Hauskirche durchsucht, wenig später sein Elternhaus. Dann habe er die Flucht ergriffen. Via Balkanroute kam er in die Schweiz. Der Gedanke an die Rückkehr macht Farshad Angst: «In meinem Land erwartet mich der Tod. Ich will nicht zurück in diese Folter-Hölle.» Konvertiten sind laut Hilfsorganisationen wie «Open Doors» besonders gefährdet, weil sie als «Ungläubige» vom Islam abgefallen sind.
Video: G. Brönnimann
Warum Farshad geflüchtet ist, sehen Sie hier.
Verfolgung im Iran:
Wie die Hilfsorganisation «Open Doors» in einem Bericht schreibt, wurde die iranisch-christliche Gemeinschaft 2018 von einer Verhaftungswelle heimgesucht. Die Gefängnisstrafen für Abtrünnigkeit sollen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre belaufen und vor allem Neubekehrte mit muslimischem Hintergrund treffen.
Seit 2018 ist der Iraner mit seiner Freundin Beatrice zusammen und absolviert eine Ausbildung als Interactive Media Designer an der Berufsfachschule für Gestaltung in Freiburg. Sein Traum ist es, Journalist beim Schweizer Fernsehen zu werden. Die Ausbildung beenden darf Farshad jetzt aber nicht.
Video: G. Brönnimann
Hier sehen Sie, wie Farshad und seine Freundin mit der bevorstehenden Ausschaffung umgehen.
Bund glaubt nicht, dass er ernsthaft verfolgt ist
Wie aus der Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) hervorgeht, muss der 22-Jährige das Land bis am 17. Oktober 2019 verlassen. Laut den Behörden gibt es keine Beweise dafür, dass der 22-Jährige «die Aufmerksamkeit der iranischen Behörden auf sich gezogen hat». Die Annahme des Christentums stelle für ihn kaum eine Gefahr dar.
«Ihre Bekehrung und die in der Schweiz vorgenommene Taufe allein reichen nicht aus, um Sie bei Ihrer Rückkehr in den Iran besonderen Risiken auszusetzen», heisst es im Schreiben. Auch seine Geschichte betreffend die Hausdurchsuchung ist laut dem SEM nicht schlüssig: «Sie haben diese ‹Hauskirche› im Iran nur etwa fünf Monate lang besucht und dort keine politischen oder religiösen Tätigkeiten gehabt.»
Mehrere Verhaftungen im Iran
Wie das SEM auf Anfrage sagt, könne man zum vorliegenden Fall aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft erteilen. Die Wegweisung in den Iran gelte grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. Diese Faktoren prüfe man stets individuell. Vergangenes Jahr wurden zwei Personen in den Iran ausgewiesen. 2019 laut letzten Zahlen noch niemand. Allgemein gilt: «Ein Asylantrag wird angenommen, wenn die Asylgründe glaubhaft dargelegt wurden und die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz erfüllt ist», sagt Pressesprecherin Katrin Schmitter.
Das internationale christliche Hilfswerk «Open Doors» setzt sich in über 60 Ländern für Christen ein, die aufgrund ihres Glaubens diskriminiert oder verfolgt werden. Laut «Open Doors» würde Farshad im Iran in ein schwieriges Umfeld gesteckt werden. Es hofft, dass Farshad den Asylentscheid anficht und Erfolg haben wird: «Die Gefahr von Verfolgung ist nach wie vor sehr gross. Erst Anfang Jahr kam es zu mehreren Verhaftungen mit anschliessender Inhaftierung», sagt ein Mitarbeiter.
Farshad und seine Freunde wollen bis zum 22. September 2019 Rekurs einlegen.