Über 1000 Bahnhöfe sind nicht behindertengerecht

Aktualisiert

Bericht des BundesÜber 1000 Bahnhöfe sind nicht behindertengerecht

Ein neuer Bericht des Bundes zeigt: Über die Hälfte der Bahnhöfe sind für Behinderte nicht zugänglich. Auch grosse Bahnhöfe sind betroffen.

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Bis 2023 hat die Schweizer ÖV-Branche Zeit, ihre Bahnhöfe behindertengerecht umzubauen. So sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor.
Die Bahnhöfe müssen dann autonom und spontan benützbar sein. Ein neuer Bericht des Bundesamt für Verkehr (BAV) zeigt nun: Der Weg dorthin ist noch weit.
Zurzeit erfüllen erst 745 der über 1'800 Bahnhöfe das Gesetz. Weil sich darunter allerdings viele grosse Bahnhöfe befinden, profitieren 59 Prozent der Ein- und Aussteiger von einem zugänglichen Bahnhof.
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Bis 2023 hat die Schweizer ÖV-Branche Zeit, ihre Bahnhöfe behindertengerecht umzubauen. So sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor.

Keystone/Gaetan Bally

Bis 2023 hat die Schweizer ÖV-Branche Zeit, um ihre Bahnhöfe behindertengerecht umzubauen. So sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor. Die Bahnhöfe müssen bis dann autonom und spontan benützbar sein. Ein neuer Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zeigt nun: Der Weg dorthin ist noch weit.

Zurzeit erfüllen erst 745 der über 1800 Bahnhöfe das Gesetz – dies entspricht einer Quote von nur 41 Prozent. Weil aber schon viele grosse Bahnhöfe umgebaut werden, profitieren 59 Prozent der Ein- und Aussteiger von einem zugänglichen Bahnhof. Bis Ende 2023 sollen weitere 580 Bahnhöfe folgen. Dann sollen 74 Prozent der Bahnhöfe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Frist wird überschritten

Bei rund 100 Projekten werde «trotz Intervenieren des BAV» die Anpassungsfrist auf 2023 voraussichtlich überschritten, heisst es im Bericht. Es handle sich grösstenteils um grosse Bahnhöfe wie Bern, Lenzburg, Neuenburg oder Zürich SZU, bei denen sehr grosse Bauprojekte gleichzeitig anstehen und koordiniert werden müssen. Der grösste Teil davon könne «wenige Jahre» nach 2023 gesetzeskonform in Betrieb genommen werden. Die Verantwortung für diese Verzögerung liege bei den betroffenen Bahnen, so das BAV.

Bei zehn Prozent der Bahnhöfe erweise sich eine bauliche Anpassung zudem als unverhältnismässig, so das BAV. An diesen Bahnhöfen müssen die Bahnen Ersatzmassnahmen anbieten. In den meisten Fällen dürfte das zusätzliches Personal sein, das beim Ein- und Aussteigen hilft. Das kann allerdings auch bedeuten, dass sich betroffene Personen im Voraus anmelden müssen.

Weitere 180 Bahnhöfe sind zurzeit noch nicht behindertengerecht und sollen zwar umgebaut werden, es sind aber noch Fragen offen. Zu dieser Gruppe gehören auch grössere Bahnhöfe wie Zürich-Oerlikon, Olten, Sargans oder Zug. Das Problem bei diesen Bahnhöfen ist meistens, dass sie in Kurven liegen, was bauliche Massnahmen erschwert. Ob diese Bahnhöfe umgebaut werden oder ob dort zusätzliches Personal zum Einsatz kommen soll, das Betroffenen hilft, ist noch offen.

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