Nicht abhörsicherTelefone sollen präventiv abgehört werden
Geht des nach dem Bundesrat, soll der Schweizer Nachrichtendienst in Zukunft präventiv Telefongespräche abhören oder in Computer eindringen dürfen.

Telefone sollen in der Schweiz bald auch präventiv angezapt werden dürfen.
Das Parlament muss entscheiden, ob der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefone anzapfen darf. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz an die eidgenössischen Räte geleitet.
Grosse Änderungen brachte die Regierung nach der Vernehmlassung nicht an: Nach ihrem Willen soll der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen oder in Computer eindringen dürfen.
Erlaubt wären solche Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und Proliferation, bei drohenden Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen.
Als «wesentliche Landesinteressen» gelten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz. Nicht zulässig wären die neuen Massnahmen zur Abwehr von gewalttätigem Extremismus.
Richterliche Genehmigung
Ausserdem wäre die präventive Überwachung von Telefonen oder Privaträumen genehmigungspflichtig: Der Nachrichtendienst müsste die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts einholen. Zustimmen müsste ausserdem der Verteidigungsminister nach Konsultation des Sicherheitsausschusses des Bundesrates.
In dringenden Fällen könnte der Direktor des Nachrichtendienstes den sofortigen Einsatz der Überwachungsmassnahmen anordnen. In einem solchen Fall müsste er aber umgehend das Bundesverwaltungsgericht und den Verteidigungsminister informieren.
Letzter Versuch gescheitert
Vor sechs Jahren ist der Bundesrat mit ähnlichen Vorschlägen im Parlament gescheitert. Damals ging der Mehrheit der geplante «Lauschangriff» zu weit.
Inzwischen halten viele die Gesetzesänderungen für nötig, trotz der Diskussionen um die Überwachungstätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA. In der Vernehmlassungen waren die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.
Mit Suchbegriffen filtern
Das Gesetz regelt auch die Kabelaufklärung: Der Nachrichtendienst kann nach Suchbegriffen grenzüberschreitende Signale aus Leitungsnetzen erfassen lassen.
Die Suchbegriffe sind laut Gesetz so zu definieren, «dass ihre Anwendung möglichst geringe Eingriffe in die Privatsphäre von Personen verursacht». Angaben über schweizerische natürliche oder juristische Personen wären als Suchbegriffe nicht zulässig.
Der Bundesrat hat bei der Ausarbeitung des Gesetzes auch auf den Datendiebstahl im Nachrichtendienst reagiert. Künftig soll es dem NDB erlaubt sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kontrollieren. (sda)