Wer die Schule schwänzt, wird gebüsst

Aktualisiert

Bis 500 Franken pro TagWer die Schule schwänzt, wird gebüsst

Das Berufsbildungszentrum in Schaffhausen verlangt von Schwänzern 50 Franken Strafe pro verpasste Lektion. Das sei sinnlos und unrechtmässig, kritisiert ein Bildungsexperte.

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Schwänzen statt Pauken kostet im kantonalen Berufsbildungszentrum in Schaffhausen 50 Franken pro Lektion.

Schwänzen statt Pauken kostet im kantonalen Berufsbildungszentrum in Schaffhausen 50 Franken pro Lektion.

Mit dem neuen Schuljahr wurden im kantonalen Berufsbildungszentrum in Schaffhausen neue Regeln eingeführt. Wer eine Unterrichtslektion unentschuldigt verpasst, zahlt jetzt 50 Franken Busse. Ein Tag Blaumachen kann somit bis zu 500 Franken kosten. Für die Schüler eindeutig zu viel, wie einer von ihnen im Interview mit der SRF-Sendung «Espresso» erklärt. «Das ist ein halber Monatslohn», beklagt sich der 18-jährige Lehrling.

Der Schaffhauser Erziehungsdirektor Christian Amsler steht allerdings hinter der Entscheidung. «Die Änderung wurde im Aufsichtsgremium des BBZ einstimmig angenommen. Die Regelung war vorher ziemlich moderat, jetzt sind wir eher an der Spitze, was die Schärfe der Strafe angelangt. Wir wollen damit aber ein Zeichen setzen, dass der Unterricht verbindlich ist.»

Schwänzen ist kein Kavaliersdelikt

Die Strafe wurde von ursprünglich rund 10 auf 50 Franken erhöht. «Für einen Lehrling, der 500 Franken im Monat verdient, ist das natürlich viel Geld, ich finde es aber nicht übertrieben.» Amsler glaubt auch nicht, dass die höhere Busse zu einem Rückgang des Schwänzens führt. «Das kann man jetzt aber noch nicht sagen, wenn, dann wird die Zahl nur wenig sinken.»

Bussen fürs Schwänzen sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. In den Kantonen Aargau und Solothurn beispielsweise zahlen die Blaumacher bis zu 20 Franken pro Lektion. In St. Gallen sind es bis zu 300 Franken pro Tag, heisst es im «Espresso». Das bestätigt auch Beat Zemp, Präsident des Schweizer Lehrerverbands: «Bussen sind im Kommen, auch an weiterführenden Schulen. Wenns übers Portemonnaie geht, reagieren die Schüler halt etwas empfindlicher.» An Volksschulen sind es eher die Eltern, die für ihre Sprösslinge zur Kasse gebeten werden, falls diese unentschuldigt vom Unterricht fern bleiben. Immerhin sei Schwänzen kein Kavaliersdelikt, sagt Zemp. An der Berufsschule sei die Schulzeit mit einem Tag pro Woche zudem knapp bemessen, weshalb das Blaumachen deutlich grössere Konsequenzen habe.

Rechtlich fragwürdig

Gar nicht einverstanden mit den Geldstrafen ist Daniel Thommen, Präsident von Berufsbildung Schweiz. «Die Frage ist, ob die Schulen überhaupt berechtigt sind, die Schüler zur Kasse zu bitten. Wenn jemand die Kosten für die verpasste Lektion zurückverlangen könnte, dann wohl der Lehrmeister, der immerhin für den Unterricht zahlt.»

Eine Geldstrafe sieht Thommen, der selbst unterrichtet, als wenig sinnvoll an. Auch die Rechtmässigkeit stellt er in Frage. «Die Schule hat keine Staatsgewalt, sie kann deshalb keine Busse ausstellen, höchstens eine Umtriebsentschädigung verlangen.» Die beiden anderen Bildungsexperten beteuern hingegen, dass die Massnahme juristisch abgesichert sei.

Andere Schulen, andere Massnahmen

Trotzdem hält Thommen das Informieren des Lehrbetriebs für eine bessere Alternative. Im Kanton St. Gallen passiere das bei den meisten Schulen mittlerweile automatisch. «Wir haben das an unserer Schule jetzt seit einem Jahr, die Anzahl der Schwänzer ist seither massiv zurückgegangen.» Der Grund: Die Blaumacher müssen sich jetzt vor ihrem Chef rechtfertigen.

Eine Verwarnung oder ein Gespräch mit dem Lehrmeister kann sich auch Amsler als Massnahme vorstellen. Allerdings erst, wenn ein Schüler regelmässig blaumacht. Andere Schulen versuchen, die Zahl der Schwänzer mit Jokertagen im Zaum zu halten, für die der Schüler keine Rechtfertigung braucht.

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