«Kulturflatrate»Grüne stellen Download-Gebühr zur Diskussion
Wie sollen Künstler trotz Gratis-Downloads zu Geld kommen? Grüne schlagen eine Abgabe vor. Das passt nicht allen. Einigkeit herrscht einzig darüber, dass der Bundesrat tätig werden muss.

Die Künstler wollen für ihre Arbeit entschädigt werden, der Bundesrat soll Möglichkeiten dazu aufzeigen.
Der deutsche Musiker und Autor Sven Regener sorgte Ende März für Schlagzeilen mit seiner wütenden Rede gegen die Gratismentalität bei künstlerischen Werken. In der Schweiz hat der Rapper Gimma nachgedoppelt: «Wir Kulturschaffenden sind hier in der Schweiz die durchs Band gefickten», schreibt er in einem Blogeintrag, in dem er die Piratenpartei angreift. Damit melden sich in einer Debatte die Künstler zu Wort, bei der bis anhin die Klischees von der übermächtigen Musikindustrie und der für Freiheit kämpfenden Internetgemeinschaft gegenüberstanden. Als Urheber der umstrittenen Werke wollen sie angemessen entschädigt werden.
Das Problem hat in der Politik bisher kaum Aufmerksamkeit gefunden. Der Bundesrat hat Ende November einzig festgestellt, dass bei Gratis-Downloads kein Handlungsbedarf bestehe – und damit Kritik ausgelöst. Die Musik- und Filmproduzenten fordern strengere Gesetze. Einen Mittelweg bringen nun Nationalrat Balthasar Glättli und Ständerat Luc Recordon, beide von den Grünen, ins Spiel.
Sie fordern in zwei kürzlich eingereichten Postulaten, dass der Bundesrat in einem Bericht neue Formen der Urheberrechtsabgeltung aufzuzeigen – zwischen totalem Download-Verbot und völliger Kostenlosigkeit. Um das laut Recordon schädliche «Räuber und Poli»-Spiel zu beenden, soll die neue Abgabe die Rechte der Künstler respektieren, ohne dabei die Privatsphäre der Internetnutzer zu beschränken.
Provider erheben Abgabe für Künstler
Konkret verlangen die beiden Grünen, eine Pauschalentschädigung zu prüfen. Das auch von Glättli erwähnte Stichwort heisst Kulturflatrate. Dabei erhebt beispielsweise der Internetprovider bei seinen Kunden eine Gebühr abhängig von der Bandbreite oder der effektiven Download-Menge. Verwertungsgesellschaften wie Suisa oder Pro Litteris würden das eingenommene Geld an die Künstler verteilen. Dies geschieht bereits heute mit der Abgabe auf Fotokopien oder auf leere Tonträger.
«Die Kulturflatrate würde den Kulturschaffenden Mittel zur Verfügung stellen, ohne dass in Orwellscher Manier der gesamte Download überwacht werden müsste», sagt Glättli. Kostenloses Raubkopieren ist für ihn keine Lösung. Zwar könnten die Urheber versuchen, mit aller Härte dagegen vorzugehen. Doch der Zürcher Nationalrat bevorzugt eine neuartige Lösung – wobei es für Glättli nicht unbedingt eine Flatrate sein muss. Vielmehr soll der Bundesrat verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
«Ein möglicher Weg»
Offen für neue Modelle zeigt sich Suisseculture, der Verband der Kulturschaffenden. Für Geschäftsführer Hans Läubli ist die Kulturflatrate zumindest ein möglicher Weg. Doch die Mitglieder sind sich nicht einig. Vor zwei Jahren verlief eine Diskussion verschiedener Modelle ergebnislos. Swissculture habe nicht die nötigen Mittel und Kapazitäten, verschiedene Varianten seriös abzuklären, sagt Läubli. Da sei der Bundesrat gefordert.
Eine klare Haltung haben hingegen die Musik- und Filmproduzenten. Für den Verband Audiovision Schweiz ist eine Flatrate «ein völlig untaugliches Instrument», wie Geschäftsführer Roger Chevallaz sagt. «Das bedeutet die Abschaffung des Urheberrechts.» Nicht mehr der Künstler, sondern der Staat entscheide, wer wie viel Geld für sein Werke erhält, so Chevallaz. «Mit einer solchen Abgeltung gäbe es keinen Grund mehr, Werke legal zu kaufen.»
Brief an Gratis-Downloader
Audiovision Schweiz fordert stattdessen das sogenannte Warnhinweis-Modell, auch Graduated Response genannt. Dabei würde der Service Provider dem Kunden einen Brief schicken, dass über seinen Anschluss urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen würden. «Das könnte beispielsweise zu einem Gespräch der Eltern mit den Kindern führen», sagt Chevallaz. Er will aber nicht so weit gehen wie Frankreich, wo der Provider im Wiederholungsfall den Internetanschluss sperrt.
Zwar sind die inhaltlichen Differenzen gross. Und Suisseculture ärgert sich darüber, dass die Vorstösse von Recordon und Glättli nicht mit ihnen abgesprochen waren. Dennoch unterstützen der Verband der Kulturschaffenden wie auch Audiovision Schweiz die Aufforderung an den Bundesrat, tätig zu werden. Ein Bericht soll Modelle aus anderen Ländern aufzeigen, sagt Chevallaz. Zudem wollen beide Verbände eine umfassende Studie über das wirkliche Ausmass des Gratis-Downloads in der Schweiz. Die vom Bundesrat im November präsentierten Zahlen sind Schätzungen, die auf niederländischen Untersuchung von 2009 beruhen.