Meldepflicht gilt ab fünf Prozent Arbeitslosigkeit

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MEI-UmsetzungMeldepflicht gilt ab fünf Prozent Arbeitslosigkeit

Der Bundesrat hat im Rahmen der MEI-Umsetzung Eckwerte für die Steuerung der Zuwanderung festgelegt. Drei von zehn Neubesetzungen sollen betroffen sein.

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Ein arbeitloser Mann nimmt Bewerbungs- und Informationsmaterial in einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) entgegen. (Symbolbild)

Ein arbeitloser Mann nimmt Bewerbungs- und Informationsmaterial in einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) entgegen. (Symbolbild)

Keystone

Der Bundesrat am Freitag entschieden, wie er die Masseneinwanderungsinitiative auf Verordnungsstufe umsetzen will. Weist eine Branche eine Arbeitslosenquote über fünf Prozent auf, sollen die Arbeitgeber offene Stellen melden müssen.

Damit konkretisiert er den Arbeitslosenvorrang, den das Parlament im letzten Dezember beschlossen hat: In Branchen und Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber offene Stellen den Arbeitsämtern melden.

Jährlich anpassbar

Damit würden nach Angaben des Bundesrats rund drei von zehn Neubesetzungen der Meldepflicht unterstehen. Nach seiner Schätzung würden derzeit rund 187'000 Stellensuchende davon profitieren. Der Bundesrat kann den Schwellenwert jährlich neu festlegen.

Bei den Arbeitsvermittlungsbehörden würden die ausgeschriebenen Stellen fünf Tage lang ausschliesslich gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung stehen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen in den kommenden Wochen eröffnen. Die Verordnung soll Anfang 2018 verabschiedet werden. (mch/sda)

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