Reisehinweis SchweizSaudis fordern Respekt für Tessiner Burkaverbot
Bitte Kinder nicht misshandeln und aufpassen, dass die Bediensteten nicht abhauen: Die saudische Botschaft gibt vor Inkrafttreten des Verhüllungsverbots im Tessin Tipps.
Die Botschaft Saudiarabiens bittet die Bürger ihres Landes, die «Bestimmungen und Gesetze der Schweiz einzuhalten, um jedwelche Konflikte zu vermeiden.» In dem über Twitter verbreiteten Aufruf weist die Landesvertretung in Bern darauf hin, dass im Kanton Tessin ab dem 1. Juli ein Verhüllungsverbot gilt. Wer es missachte, müsse 1000 Franken Busse zahlen (das Gesetz sieht eine Spannbreite von 100 bis 10'000 Franken vor).
Die Saudiaraber seien sehr darauf bedacht, Zwischenfälle zu verhindern, berichtet die «Zentralschweiz am Sonntag». So bitte die Botschaft in ihrem Schreiben die Bürger auch, ihre Kinder in der Öffentlichkeit nicht allzu grob zu behandeln. Andernfalls drohe ein Gerichtsverfahren wegen Misshandlung oder gar der Entzug des Sorgerechts.
Achtung: Begrenzte Arbeitszeit und Anrecht auf Pause
Die Mitteilung ist laut dem Bericht «betont nüchtern» verfasst. Es werde darin keinerlei Kritik an den Schweizer Gesetzen geübt. Die Botschaft thematisiert ein weiteres Problem: Immer mehr Angestellte saudischer Familien nutzten Europareisen, um das Weite zu suchen. Man solle die Bediensteten deshalb gut im Auge behalten oder gleich zu Hause lassen.
Ausserdem widersprächen saudische Arbeitsverträge Schweizer Recht, schreibt die Botschaft. Die Hausangestellten hätten hierzulande nämlich das Recht, die Stelle zu künden. Die Arbeitszeit sei begrenzt und es gebe ein Anrecht auf eine wöchentliche Pause.
Einige hundert Saudiaraberinnen
Laut der «Zentralschweiz am Sonntag» waren bisher jährlich «einige hundert» Frauen aus Saudiarabien im Tessin zu Gast. Die, die sich verhüllen, tragen meist keine Burka, sondern einen Niqab, einen schwarzen Schleier, der für die Augen einen Schlitz frei lässt.
Insgesamt sorgen Touristen aus arabischen Ländern für rund 40'000 Hotelübernachtungen, die Hauptreisesaison ist der Sommer. Das Tessiner Gesetz nimmt Touristinnen explizit nicht vom Verbot aus.