Wer heiratet, behält jetzt seinen Namen

Aktualisiert

Von Wiege bis BahreWer heiratet, behält jetzt seinen Namen

Jede und jeder trägt den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre. So lautet der Grundsatz des neuen Namensrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Obwohl beide Ehegatten künftig ihren Namen behalten, bleibt der gemeinsame Familienname weiter möglich. In Frage kommt aber nur einer der beiden Ledignamen.

Obwohl beide Ehegatten künftig ihren Namen behalten, bleibt der gemeinsame Familienname weiter möglich. In Frage kommt aber nur einer der beiden Ledignamen.

Mit der Revision wird dem Gebot der Gleichstellung Rechnung getragen. In der Realität zeigt sich jedoch, dass die Gesellschaft dem Gesetz hinterher hinkt.

Ein wichtiger Grund für die Revision war ein Urteil aus dem Jahr 1994, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspricht. Das Parlament hatte die Gesetzesänderung vor etwas mehr als einem Jahr gutgeheissen.

Obwohl beide Ehegatten künftig ihren Namen behalten, bleibt der gemeinsame Familienname weiter möglich. In Frage kommt aber nur einer der beiden Ledignamen. Doppelnamen wie Leutenegger Oberholzer gehören künftig der Vergangenheit an. Die Brautpaare legen den allfälligen Familiennamen bei der Heirat fest. Dies gilt auch für homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen.

Neue Regeln gelten auch für die Namen der Kinder. Sie erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen der verheirateten Eltern oder einen der Ledignamen. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält das Kind denjenigen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann sich das Paar auch für den Ledignamen des Vaters entscheiden.

Zivilstandsämter rechnen mit keinem Ansturm

Bei den Zivilstandsämtern rechnet man nicht mit einem Ansturm im neuen Jahr. In letzter Zeit seien zwar vermehrt Anfragen eingegangen, sagt Roland Peterhans, Präsident des Schweizerischen Verbands für das Zivilstandswesen, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. «Von einem breiten Interesse der Öffentlichkeit ist nicht viel zu spüren.»

Von der Änderung betroffen seien im Moment heiratswillige Paare, die vor Ablauf des Jahres noch vom Doppelnamen Gebrauch machen. Im neuen Jahr handelt es sich laut Peterhans in der Mehrzahl um Frauen, die nachträglich wieder ihren Ledignamen annehmen möchten.

Die grössere Wahlfreiheit gilt nämlich auch für Personen, die nach altem Recht geheiratet haben: Wer seinen Namen bei der Heirat geändert hat, kann auf dem Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen möchte. Da es keine Fristen für diese Änderung gebe, sei keine Eile geboten, so Peterhans.

Der oberste Zivilstandsbeamte Peterhans sieht noch einen weiteren Grund für das eher geringe Interesse. «Seit 25 Jahren haben Frauen hierzulande die Möglichkeit, nicht mehr automatisch den Namen des Mannes tragen zu müssen.» Trotzdem werde bei der Heirat in den allermeisten Fällen der Name des Mannes zum Ehenamen.

Das Gesetz habe sich zwar verändert, aber die Gesellschaft in dieser Hinsicht nur unwesentlich, sagt Peterhans. Werten möchte er dies nicht. «Man kann es als altmodisch ansehen oder aber auch als legitimen Wunsch nach Kontinuität und Zusammengehörigkeit.»

Neues Namensrecht ein grosser Fortschritt

Das neue Namensrecht erachtet Peterhans insgesamt als grossen Fortschritt: «Endlich kann man den eigenen Namen behalten.» Schaue man über den eigenen Tellerrand, sei der Entscheid überfällig gewesen: Keines der umliegenden Länder kenne eine Regelung, wie sie in der Schweiz heute noch gilt.

Eine Schwachstelle ortet Peterhans bei der Abschaffung des Doppelnamens. Er verdeutliche für viele Brautpaare, dass man zum anderen Ehepartner gehöre. Keine Veränderung gibt es bei so genannten Allianznamen mit Bindestrich, wie etwa Widmer-Schlumpf. Diese haben hingegen keine rechtliche Bedeutung.

Es sei eine paradoxe Situation, sagt Peterhans. «Den Allianznamen darf jede Person in amtlichen Ausweispapieren führen.» Beim Zivilstandsamt lasse er sich aber nicht eintragen. Den Menschen sei dies nur schwer erklärbar. Peterhans fordert deshalb, dass alle Möglichkeiten zur Auswahl stehen müssten. «Die Menschen sollen selbst entscheiden können.» (sda)

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