IZRS-Filmer an türkischer Grenze verhaftet

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Foto aus der ZelleIZRS-Filmer an türkischer Grenze verhaftet

IZRS-Mitglied Naim Cherni wurde an der griechisch-türkischen Grenze verhaftet. Er wurde verdächtigt, Verbindungen zum IS zu haben.

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Der Kulturverantwortliche des IZRS, Naim Cherni, wurde laut eigenen Angaben in der griechischen Stadt Lavara nahe der türkischen Grenze von der Polizei verhaftet. Der in Bern wohnhafte Deutsche schreibt auf Twitter, er habe über Geschichten von Flüchtlingen berichtet. Er sei über Nacht unter schlechten Bedingungen inhaftiert geblieben. Heute sei er vor dem Richter gestanden. Ein Bild zeigt Cherni in einer Zelle posierend.

Gegenüber 20 Minuten erzählt Cherni von dem Vorfall: «Ich war in der Grenzregion unterwegs, um über das Schicksal irakischer Flüchtlingsfamilien zu berichten. Dort wurde ich von der Polizei aufgegriffen und verhaftet.» Offenbar habe er sich in einer militärischen Sperrzone befunden.«Sie behaupteten, ich sei ein Schlepper, verhörten mich studenlang, fragten, ob ich Verbindungen zum IS hätte oder diesen unterstützen würde. Dies verneinte ich natürlich.»

«Es stank nach Kot und Urin»

Er habe die Nacht in einer Zelle verbringen müssen, unter schlimmen Bedingungen. «Es stank nach Kot und Urin und war eiskalt.» Dann sei er am nächsten Morgen von einem Gericht zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, wegen illegalen Aufenthalts in einem Sperrgebiet ohne Bewilligung. «Einen Anwalt und anständigen Übersetzer hatte ich nicht.» Wegen dieser Behandlung werde er sich bei der deutschen Botschaft in Athen beschweren.

Doch Cherni ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Bundesanwaltschaft hat Cherni und andere Mitglieder des IZRS im September wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und Islamischer Staat angeklagt. Dies, weil Cherni im Herbst 2015 nach Syrien gereist war und Abdallah al-Muhaysini, Führungsmitglied der jihadistischen Dachorganisation Jaish al-Fatah, interviewt hatte. Die Filmaufnahmen seien in der Folge dazu verwendet worden, den Al-Qaida-Vertreter propagandistisch darzustellen, schreibt die Bundesanwaltschaft. So wurden die beiden Videos auf der Videoplattform Youtube veröffentlicht.

War Cherni also auf der Flucht vor den Schweizer Behörden? Er sagt dazu: «Ich lasse mich von der Anklage nicht einschüchtern und werde erhobenen Hauptes in den Gerichtssaal treten.» Ob es Cherni erlaubt war, die Schweiz zu verlassen, konnte weder die Bundesanwaltschaft noch das Bundesstrafgericht sagen. Eine allfällige Verhaftung in Griechenland stehe jedoch nicht im Zusammenhang mit der Anklage und sei nicht von der Bundesanwaltschaft angeordnet worden.

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