5-Jährige erhält Busse wegen «Schwarzfahrens»

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100 Franken5-Jährige erhält Busse wegen «Schwarzfahrens»

Obwohl Kinder bis zum Alter von sechs Jahren im ÖV gratis fahren, wurde ein Kleinkind in Begleitung seiner zehnjährigen Schwester von den Schaffhauser Verkehrsbetrieben gebüsst.

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Ein 5-jähriges Mädchen wurde ohne Fahrkarte in einem Bus angehalten. Die Kontrolleure stellen dem Kind eine Busse über 100 Franken aus.
Sie war in Begleitung ihrer 10-jährigen Schwester, die im Besitz eines Jahres-Abos war.
Die Mutter dachte, dass Kinder bis sechs Jahre gratis fahren, wenn eine Begleitperson mit dabei sei. Dies ist grundsätzlich korrekt, doch die Begleitperson muss mindestens 12 Jahre alt sein.
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Ein 5-jähriges Mädchen wurde ohne Fahrkarte in einem Bus angehalten. Die Kontrolleure stellen dem Kind eine Busse über 100 Franken aus.

Eine Mutter aus Schaffhausen staunte nicht schlecht, als ihre fünfjährige Tochter Jara nach einer Busfahrt mit einer saftigen Busse nach Hause kam. Begleitet wurde das Mädchen von seiner zehnjährigen Schwester. Dies berichtet das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

Die zehnjährige Sora sei im Besitz eines Jahresabonnements gewesen, die Jüngere hingegen noch nicht. «Ich finde es unverhältnismässig, einem fünfjährigen Kind eine 100-Franken-Busse auszustellen», sagte die Mutter gegenüber «Espresso». «Meine zehnjährige Tochter Sora war den Tränen nahe, weil sie glaubte, etwas falsch gemacht zu haben.»

Die Mutter habe gedacht, dass Kinder unter sechs Jahren noch kein Billett benötigten. Dem ist aber nicht immer so. So griffen die Schaffhauser Verkehrsbetriebe hart durch und stellten der Fünfjährigen eine Busse über 100 Franken aus. Denn nur in Begleitung einer erwachsenen Person könnten unter Sechsjährige gratis fahren. Das kleine Mädchen musste die Busse gar noch «unterschreiben» – es zeichnete seinen Namen auf das Papier – und die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Dass nur die wenigsten Kinder in diesem Alter des Schreibens mächtig sind, erklärt sich von selbst.

Direktor der Verkehrsbetriebe nimmt Stellung

Eine Zehnjährige gelte noch nicht als Begleitperson. Erst ab zwölf Jahren dürfe man ein jüngeres Kind begleiten. Auf die Nachfrage von «Espresso», ob man mit zwölf Jahren denn als erwachsen gelte, antwortete Bruno Schwager, Direktor der Verkehrsbetriebe Schaffhausen, mit: «Ja, in diesem Fall schon.» Die Verkehrsbetriebe hätten also keinen Fehler gemacht. Die Vorschriften stammten von der Schweizer Tariforganisation CH-Direct, und alle Betriebe hätten sich daranzuhalten. «Aus Kulanzgründen haben wir aber die Busse auf 50 Franken reduziert.»

CH-Direct hält folglich auch an der Regelung fest. Gegenüber SRF sagte Mediensprecherin Sabine Krähenbühl: «Wir mussten eine Grenze ziehen. Ab zwölf Jahren kann ein Kind ein jüngeres Geschwister unter sechs Jahren im ÖV begleiten, und vorher möchten wir das nicht.» Dies diene der Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Hätte die Fünfjährige jedoch ein gültiges Billett besessen, gelte dies als Einverständnis der Eltern, dass das Kind unterwegs sein dürfe. Ohne einen Fahrausweis könnten also auch unter Sechsjährige gebüsst werden.

Übernommen vom «Tages-Anzeiger», bearbeitet von 20 Minuten.

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