Arzt manipulierte Rechnungen für 500 OPs

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AarauArzt manipulierte Rechnungen für 500 OPs

Ein Arzt hat am Kantonsspital Aarau Leistungen verrechnet, die er selbst nicht erbracht hat. Dem Kanton sind die Hände gebunden.

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Der Arzt hat laut Revisionsbericht die Abrechnungen systematisch manipuliert: Das Aarauer Kantonsspital. (Archivbild)
Das KSA hatte in einer Antwort auf eine Interpellation von SVP-Grossrat Jean-Pierre Gallati zuvor noch festgehalten, systematische Manipulationen seien nicht möglich.
Während der Abwesenheit des Arztes sind insgesamt 507 Sitzungen auf seinen Namen abgerechnet worden, wie es in einem Revisions-Bericht heisst. (Symbolbild)
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Der Arzt hat laut Revisionsbericht die Abrechnungen systematisch manipuliert: Das Aarauer Kantonsspital. (Archivbild)

Keystone/Steffen Schmidt

Ein Chefarzt der Gefässmedizin am Kantonsspital Aarau (KSA) hat in den vergangenen drei Jahren nicht erbrachte Leistungen auf sich erfasst und dabei mehr als 500 Rechnungen manipuliert. Dies zeigen zwei von der Spitalleitung an eine externe Firma in Auftrag gegebene Revisionen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

In einem Anfang Juli 2016 erfassten Bericht, welcher der Zeitung vorliegt, schreiben die Wirtschaftsprüfer: «Dass der Chefarzt Leistungen auf sich erfasst, die er nicht selber erbracht hat, trifft gemäss unseren Feststellungen zu.» Konkret seien Leistungen von Assistenz- und Oberärzten auf den Chefarzt erfasst worden. Der Arzt habe systematisch gehandelt und demnach rund jede dritte Abrechnung manipuliert. Das KSA hatte in einer Antwort auf eine Interpellation von SVP-Grossrat Jean-Pierre Gallati zuvor noch festgehalten, systematische Manipulationen seien nicht möglich.

Arzt musste vierstelligen Betrag zurückzahlen

Im zweiten, Anfang Januar 2017 publizierten Bericht wurde überprüft, ob der Chefarzt Leistungen auf sich bezogen hatte, obwohl er gemäss Dienstplan nicht anwesend war. Die Untersuchung ergab, dass «während seiner Abwesenheit insgesamt 507 Sitzungen auf seinen Namen abgerechnet wurden», wie es im Bericht heisst. Als Konsequenz habe der Arzt eine Verwarnung kassiert und einen vierstelligen Betrag ans KSA zurückzahlen müssen, wie Spitalsprecherin Isabelle Wenzinger gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt.

Dem Bericht zufolge wurde der Fall Ende 2017 auch juristisch geprüft. Nach umfassenden Abklärungen habe die Oberstaatsanwaltschaft im Dezember 2017 in einem Schreiben an den Regierungsrat allerdings festgehalten, «dass nach sorgfältiger Prüfung kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden kann und darum kein Straftatbestand vorlag».

Auch dem Kanton sind offenbar die Hände gebunden: «Es ist Aufgabe des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung des KSA als eigenständige Aktiengesellschaft, diese Sache zu regeln», sagt Karin Müller vom kantonalen Gesundheitsdepartement zur Zeitung.

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