UnterhaltszahlungenBald weniger Geld für geschiedene Frauen?
Das Bundesrat klärt ab, ob Frauen nach Scheidungen von ihren Ex-Männern weniger Geld erhalten sollen. Gegner der Familien-Initiative sprechen beim SVP-Postulat von einem Widerspruch.

Nachehelicher Unterhalt nur noch ausnahmsweise dulden: Das Postulat von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner will die Gleichberechtigung der Geschlechter konsequent umsetzen.
Frauen könnten künftig nach Scheidungen von ihren Ex-Männern weniger Unterhaltszahlungen erhalten als heute. Der Bundesrat will Änderungen zumindest prüfen. Er ist einverstanden damit, einen Bericht vorzulegen.
Eine Abklärung erscheine nützlich, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten, knappen Antwort auf ein Postulat von Sebastian Frehner (SVP/BS). Sie beantragt dem Nationalrat, den Vorstoss anzunehmen.
Aus Frehners Sicht benachteiligt die heutige Regelung die Männer und verstösst damit gegen die verfassungsmässigen Gebote der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Heute haben die Ehepartner nach einer Scheidung Anspruch darauf, den ehelichen Lebensstandard beizubehalten. Nach einer längerer Ehe oder einer Ehe mit Kindern muss der wirtschaftlich stärkere Partner dem anderen Unterhalt zahlen. In der Regel ist es der Mann, der die Frau unterstützt.
Kinder selber betreuen auf eigenes Risiko
Dies findet Frehner ungerecht. Im Zeitalter der Gleichberechtigung und der flächendeckend guten Ausbildung der Frauen gehe es nicht an, die Männer einseitig zu belasten. Wenn eine Frau ihre Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Ehe aufgebe, gehe sie bewusst ein Risiko ein, das im Scheidungsfall nicht auf den Gatten überwälzt werden könne, argumentiert der SVP-Nationalrat.
Frehner möchte, dass ein nachehelicher Unterhalt nur noch ausnahmsweise geschuldet ist. Für geschiedene Frauen soll die Aufnahme der Erwerbstätigkeit als zumutbar gelten, sobald das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Danach würde der Ehegattenunterhalt wegfallen. Die Kinderalimente wären nicht betroffen.
Widerspruch zur Familieninitiative
Der Vorstoss hatte im Zusammenhang mit der SVP-Familieninitiative zu reden gegeben. Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative sprachen von einem Widerspruch. Auf der einen Seite wolle die SVP mit der Familieninitiative jene steuerlich bevorzugen, die ihre Kinder selber betreuten. Auf der anderen Seite wolle sie Frauen nach Scheidungen dafür bestrafen, dass sie ihre Kinder selber betreut hätten.
Nimmt der Nationalrat den Vorstoss an, verpflichtet dies den Bundesrat lediglich dazu, die heutigen Regeln und deren Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Den Vorstoss haben 19 Nationalratsmitglieder unterzeichnet, mit einer Ausnahme ausschliesslich Männer.
Unterhalt von Kindern wird neu geregelt
Bereits in Arbeit ist die Revision des Kindesunterhaltsrechts. Ursprünglich sollten das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht gleichzeitig reformiert werden. Nach Protesten von Männerorganisationen zog der Bundesrat die Sorgerechtsreform der Unterhaltsrechtsreform jedoch vor.
Inzwischen ist auch letztere aufgegleist, der Bundesrat will die Botschaft gemäss früherer Ankündigung noch dieses Jahr ans Parlament leiten. Das Ziel der Revision ist es, Kinder besser abzusichern. So sollen etwa Kinder von Konkubinatspaaren bei einer Trennung nicht mehr benachteiligt sein. Zudem erhält der Unterhaltsbeitrag Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen: Bei einer Trennung müssen sich die Eltern zuerst um den Kindesunterhalt kümmern, bevor sie den Unterhalt des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten regeln.
Änderung bei Erziehungsgutschriften
Eine Änderung kündigt der Bundesrat auch bei den Erziehungsgutschriften an, mit denen die Betreuungssituation eines Paares für die Berechnung der künftigen AHV-Rente berücksichtigt wird. Bei gemeinsamem Sorgerecht wird die Gutschrift geteilt.
Durch die neue Regel, wonach künftig das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall wird, ist dies nicht immer sachgerecht. Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge dürfte ein Elternteil hauptsächlich die Betreuung übernehmen. Deshalb soll künftig das Scheidungsgericht oder die Kindesschutzbehörde entscheiden, wer die Gutschrift erhält. (sda)