Bauer walzt kurzerhand mehrere Dachse nieder

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OberwallisBauer walzt kurzerhand mehrere Dachse nieder

Ein Bauer ärgerte sich über Dachse, die sich erneut auf seinem Brachland eingenistet hatten. Nun sind die Tiere tot.

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Während der Schonzeit ist die Jagd auf Dachse verboten.

Während der Schonzeit ist die Jagd auf Dachse verboten.

Valmol48

Auf einer Parzelle hatten sich diesen Frühling mehrere Dachse eingenistet. Das war für einen Bauern aus dem Oberwallis zu viel. Um die Eindringlinge loszuwerden, walzte er den unterirdischen Dachsbau kurzerhand platt, wie das Walliser Onlineportal 1815 schreibt. Mit der brutalen Aktion machte sich der Bauer vermutlich strafbar.

Laut Bundesgesetz ist die Jagd auf Dachse während der Schonzeit, die von Mitte Januar bis Mitte Juni dauert, verboten. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat bei der Staatsanwaltschaft Oberwallis eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Jagd- und Tierschutz­gesetz eingereicht.

Parzelle ausgeebnet

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Bauer über die Dachse ärgerte. Im letzten Herbst entdeckte er auf seiner Parzelle bereits mehrere Dachse, die sich eingenistet hatten. Nach Rücksprache mit Experten sollen darauf legale Massnahmen zur Vertreibung der Tiere ergriffen worden sein. Um die Dachsbauten zu zerstören, wurde die Parzelle danach offenbar ausgeebnet.

Haben sich Dachse eingenistet, können ganze Generationen eines Clans diese Bauten für sich beanspruchen. Beliebt bei den Tieren sind vor allem ländliche Gegenden. Gerne nisten sie sich auf Rebparzellen oder in Maisfeldern ein, wobei auch Schäden an Kulturen entstehen können. Mit sogenannten Vergrämungsmassnahmen wie Ultraschall, Duftstoffen oder Elektroimpulsen können die Dachse vertrieben werden. Bleiben diese Massnahmen wirkungslos, dürfen Jagdbehörden ausserhalb der Schonzeit einzelne oder mehrere Tiere zum Abschuss freigeben.

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