Unerwünschter Katzen-NachwuchsBauern sollen keine Katzen töten dürfen
Um Katzen-Nachwuchs zu vermeiden, setzt ein Bauer nicht auf Kastration. Lieber lässt er den Jäger kommen oder bringt die Büsi gleich selbst zur Strecke.

Nicht alle Bauern in der Schweiz schauen gut zu ihren Büsi.
BigducksixDen beiden Volontärinnen der Tierschutzorganisation Network for Animal Protection (Netap) blutete das Herz bei dem Anblick: Auf einem Bauernhof im Kanton Schwyz fanden sie am Wochenende ein totes Büsi mit blutverschmiertem Kopf. «Der Bauer hat es entweder mit dem Hammer erschlagen oder gegen die Wand geknallt», vermutet Susann Schmid, eine der beiden Frauen.
Die Tierschützerinnen besuchten den Hof, um mit dem Bauer über Kastrationen sprechen. Man habe ihm sogar angeboten, all seine Katzen kostenlos zu kastrieren, damit es keinen unerwünschten Nachwuchs mehr gebe. Doch der alte Landwirt habe nur ein müdes Lächeln übriggehabt. «Er meinte, das mit der Kastration löse bei ihm der Jäger. Und zur Not habe er auch noch einen Hammer und ein Beil», erzählt Schmid konsterniert. Daraufhin habe sie der Bauer vom Hof gejagt.
Rechtzeitige Kastration oft versäumt
Laut Netap handelt es sich nicht um Einzelfall. «Dass Bauern lieber den Jäger holen, anstatt zu kastrieren, hören wir oft», sagt Präsidentin Esther Geisser. Vor allem in der Innerschweiz sei das Problem virulent, aber auch in anderen Kantonen wie Zürich oder Bern gebe es immer wieder Fälle. Laut Schätzungen von Netap werden in der Schweiz jährlich rund 100'000 Katzen getötet, weil sie unerwünscht sind.
«Meistens geschehen solche Tötungen im Verborgenen», sagt Lucia Oeschger, Kampagnenleiterin Vier Pfoten Schweiz. Die Dunkelziffer der Babykätzchen, die jährlich auf tierquälerische Weise getötet werden, ist hoch. «Viele Halter von Katzen mit Freigang versäumen leider immer noch die rechtzeitige Kastration», so Oeschger. Man müsse davon ausgehen, dass eine einzelne, unkastrierte Kätzin pro Jahr bis zu 10 Jungtiere zur Welt bringt. «Die Kastration von so vielen Tieren ist den Bauern dann oft zu teuer.»
«Keine Haustiere eliminieren»
Es gebe allerdings auch viele vorbildliche Landwirte, die ihre Katzen kastrieren und gut zu ihnen schauen würden, betont Geisser. «Ihrem Ruf wird durch Fälle wie jenen in Schwyz massiv geschadet.»
Gemäss dem Schweizer Tierschutz (STS) handelt es sich beim Schwyzer Bauer um einen Extremfall. «Solche Fälle sind zwar selten, aber es gibt sie leider noch immer», sagt Präsident Heinz Lienhard. «Wir fordern klar, dass weder Privatpersonen noch Bauern Haustiere eliminieren dürfen.» Sowohl Netap als auch der STS sehen die Kastration als einziges tiergerechtes Mittel zur Populationskontrolle.
Strafbehörden sind zurückhaltend
Gegen den Schwyzer Landwirt wird Netap Strafanzeige einreichen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist allerdings fraglich, denn laut Schweizer Tierschutzgesetz macht sich noch nicht automatisch strafbar, wer ein Tier umbringt. Der Straftatbestand der Tierquälerei ist etwa dann erfüllt, wenn das Tier «auf qualvolle Art oder aus Mutwillen» getötet wurde. «Für eine Verurteilung wegen qualvoller Tötung muss demnach dargelegt werden, dass das Tier gelitten hat», sagt Vanessa Gerritsen von Tier im Recht (TIR). Diesen Nachweis zu erbringen, sei unter Umständen äusserst schwierig.
Für den Tatbestand der mutwilligen Tötung gibt es laut Gerritsen zudem keine offizielle Definition. Der Begriff werde eng auf niederträchtige Absichten ausgelegt, etwa wenn der Täter rücksichtslos, aus Boshaftigkeit, Übermut oder aus einer momentanen Laune heraus handle. Gerritsen: «Die Strafbehörden sind in solchen Fällen sehr zurückhaltend.»