Schweiz-TürkeTerror-Helfer Ümit Y. kann ausgeschafft werden
Beim Jihadisten, dem der Bund erstmals den Schweizer Pass entzieht, handelt es sich um Ümit Y. Er rekrutierte für eine Terrormiliz.
Erstmals entzieht der Bund einem Schweizer Jihadisten den Pass. Dieser Schritt ist laut Gesetz möglich, wenn eine Person «den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet».
Laut Recherchen von 20 Minuten handelt es sich beim betreffenden Jihadisten um Ümit Y.* (34), einen schweiz-türkischen Doppelbürger. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte ihn im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt, weil er als «Indoktrinator» und «Radikalisator» Propaganda für die radikale islamische Gruppe Jabhat Al-Nusra betrieben hatte.
Weiter hatte er zwischen Januar 2014 und Februar 2017 in Lugano, Como und Reggio Emilia versucht, zehn Personen für den Jihad in Syrien zu rekrutieren.
Nach kurzer Zeit auf freiem Fuss
Da Y. zum Zeitpunkt des Urteils bereits einen grossen Teil der unbedingten Freiheitsstrafe abgesessen hatte, gelangte er kurze Zeit darauf bereits auf freien Fuss, wie damals die «Schweiz am Wochenende» berichtete. Y. habe sich reuig und schuldig gezeigt, erklärte, sich einen Job zu suchen, um die Verfahrenskosten von 133'000 Franken bezahlen zu können.
Freunde beschrieben ihn als integriert
Bei seiner Festnahme beschrieben Freunde Y. als «super integriert». Er habe sich oft in der Moschee von Viganello in Lugano aufgehalten. Zeitweise sei er dorthin auch in der Uniform der Sicherheitsfirma gegangen, für die er arbeitete. «In letzter Zeit sprach er oft über den Islam und die Türkei, vielleicht war das ein wenig idealisierend», sagte ein Bekannter. Extreme Ansichten habe er aber nicht geäussert. «Wir hätten nie gedacht, dass er radikal geworden ist.»
Weitere Passentzüge könnten folgen
Neben Ümit Y. prüfen die Behörden «momentan in mehreren Fällen einen Bürgerrechtsentzug bei Doppelbürgern», sagt Daniel Bach, Informationsschef beim Staatssekretariat für Migration. Die Zahl «potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten im Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt» liege im tiefen zweistelligen Bereich.
Mit dem Entscheid der Behörden kann die Ausschaffung von Y. veranlasst werden. «Sobald der Entzug des Bürgerrechts rechtkräftig ist, ist es Aufgabe der kantonalen Migrationsbehörden, die Bedingungen des Aufenthalts zu prüfen und gegebenenfalls die Niederlassungsbewilligung des Betroffenen zu widerrufen. Danach kann die Person des Landes verwiesen werden», so Bach.
«Jihadisten haben ihr Bürgerrecht verwirkt»
SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel begrüsst den Entscheid. «Endlich hat der Bund gehandelt», sagt er zu 20 Minuten. Der Passentzug bei Jihadisten mit Doppelbürgerstatus und damit die Ausschaffung müsse nun Schule machen.
«Ich erwarte, dass auch in den anderen Fällen Verfahren eingeleitet werden.» Einem verurteilten Jihadisten den roten Pass abzunehmen sei legitim. «Sie haben ihr Bürgerrecht verwirkt.» Zudem trage die Schweiz dann keine Verpflichtungen mehr gegenüber diesen Tätern. Im Vergleich zu Ländern wie England sei man in der Schweiz noch human: «Dort nimmt man auch in Kauf, dass Terroristen staatenlos werden.»
«Passentzug löst das Problem nicht»
SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf ist indes skeptisch, «was diese offensichtlich jetzt zur Abschreckung eingesetzte Massnahme tatsächlich bringt». Sie befürworte harte Strafen für Terroristen. Passentzug und Ausschaffungen lösten aber das Problem nicht. «Mir ist es lieber, wenn Jihadisten nach Schweizer Gesetzen überwacht und bestraft werden, als wenn sie in der Türkei ungehindert weiter ihre Pläne weiterverfolgen können.»