Bundesgericht erlaubt Kopftücher an der Schule

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Beschwerde abgewiesenBundesgericht erlaubt Kopftücher an der Schule

Der Gang der beiden muslimischen Mädchen aus dem thurgauischen Bürglen vors Bundesgericht hat sich gelohnt: Das Gericht hat heute entschieden, dass sie mit Kopftuch zum Unterricht erscheinen dürfen.

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Zwei muslimische Mädchen dürfen in der Thurgauer Gemeinde Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule gehen. Das Bundesgericht hat als höchste Schweizer Instanz die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen, die Grundsatzfrage der Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für Schulen aber offen gelassen.

Der Fall betrifft zwei 17-jährige mazedonische Mädchen, welche die Schule im thurgauischen Bürglen besuchen und ein Kopftuch tragen. Die Schulordnung legt fest, dass die Schule zum Ziel «eines vertrauensvollen Umgangs ohne Kopfbedeckung besucht wird».

Schule verbot Kopftücher, Baselball-Kappen, Sonnenbrillen

Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während des Schulunterrichts verboten. Im Frühling 2011 stellten die beiden jungen Frauen ein Dispensationsgesuch, das von den zuständigen Behörden abgewiesen wurde.

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde der Betroffenen vor einem Jahr gut. Es war zum Schluss gekommen, dass die Schulgemeinde in unzulässiger Weise in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der zwei Schülerinnen eingegriffen habe. Einerseits fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, anderseits sei die Massnahme unverhältnismässig.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde am Donnerstag nun einstimmig abgewiesen. Die grundsätzliche Frage, ob das Tragen des Kopftuchs in Schulen verboten werden darf, blieb dabei unbeantwortet.

«Wir wollten Klarheit»

«Jetzt haben wir Klarheit - und genau das wollten wir», sagt Rolf Gmünder, Präsident des Schulrats der Volksschulgemeinde Bürglen, zum Entscheid des Bundesgerichts.

Nach einem Rechtsstreit hiess das Thurgauer Verwaltungsgericht 2012 eine Beschwerde der Familien der beiden mazedonischen Mädchen gut. Es war zum Schluss gekommen, dass die Schule in unzulässiger Weise in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Mädchen eingegriffen habe indem ihnen das Tragen des Kopftuchs verboten worden war.

Die Volksschulgemeinde Bürglen zog den Fall ganz bewusst vor das Bundesgericht. Wie andere Kleidervorschriften ist das Verbot von Kopfbedeckungen seit 15 Jahren in der Schulordnung festgeschrieben. «Jetzt habe das höchste Gericht der Schweiz in dieser Sache entschieden», sagte Rolf Gmünder völlig gelassen.

Ändern wird sich durch das Urteil des Bundesgerichts an der Schule in Bürglen gar nichts. Das Verfahren zwischen der Schule und den Familien der Mädchen begann 2011. Weil der Rechtsstreit am Laufen war kamen die jungen Mazedonierinnen immer mit Kopftuch zur Schule.

Islamischer Zentralrat hoch erfreut

«Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts zur Frage, ob zwei muslimische Schülerinnen im Kanton Thurgau ihre Kopfbedeckung (Hijab) während des Unterrichts tragen dürfen. Damit hat das Bundesgericht in der seit 2010 wiederholt hitzig geführten Debatte nun ein für das öffentliche Schulwesen entscheidendes und vor allem rationales Machtwort gesprochen.»

Der Islamische Zentralrat geht davon aus, dass die formelle Debatte um das Kopftuch in der Schule mit dem heutigen Urteil ein Ende findet. (zum/sda)

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