Chlorothalonil ist ab sofort verboten

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PflanzenschutzmittelChlorothalonil ist ab sofort verboten

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Zulassung für das Fungizid per sofort entzogen. Dies, weil eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann.

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Das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil  darf  in der Schweiz  per sofort nicht mehr verkauft und ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden.
«Diese Einstufung basiert auf Befunden von Studien an Ratten, in denen Chlorothalonil zu Nierenkrebs führte, Daten im Menschen gibt es dazu nicht», sagt Lothar Aicher vom Schweizerischen Zentrum für angewandte Humantoxikologie.
Aicher: Chlorothalonil selbst sei aber nicht im Trinkwasser vorzufinden, sondern nur die Abbauprodukte des Fungizids, heisst es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
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Das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil darf in der Schweiz per sofort nicht mehr verkauft und ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden.

Keystone/Christian Beutler

Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden.

Das teilte das BLW am Donnerstagmorgen mit. Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.

Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor.

Wahrscheinlich krebserregend

Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.

Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren.

(vro/sda)

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