LandesverweiseJeder dritte kriminelle Ausländer darf bleiben
In 29 Prozent der Fälle wurden letztes Jahr obligatorische Landesverweise nicht ausgesprochen. Für die SVP ist dies «Täterschutz», für Linke «verhältnismässig».
Wird eine ausländische Person in der Schweiz verurteilt, kommt es seit Oktober 2016 bei einer Reihe von Delikten – wie etwa wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder etwa wegen Menschenhandels – obligatorisch zum Landesverweis. 2018 wurden insgesamt 1702 solcher Verweise ausgesprochen. In 1476 Fällen, also 71 Prozent, handelte es sich dabei um einen sogenannt obligatorischen Landesverweis (gemäss Art. 66a StGB). Das zeigen die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung ist jedoch je nach der gleichzeitig ausgesprochenen Strafe sehr unterschiedlich: Sie liegt bei Diebstahl oder schweren Fällen von Betäubungsmittelhandel bei 88 Prozent, bei Delikten wie Sozialhilfebetrug (4 Prozent), sexuellen Handlungen mit Kindern (33 Prozent) oder Pornografie (7 Prozent) hingegen weit tiefer. In diesen Fällen kam die sogenannte Härtefallklausel zum Zug – oder es lag eine entschuldbare Notwehr oder ein entschuldbarer Notstand vor.
Angewendet wird die Härtefallklausel immer wieder – etwa beim Fall eines Kroaten, der wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau schuldig gesprochen wurde. Das Gericht sah im Hinblick auf seine zwei gemeinsamen Kinder mit der Frau davon ab, einen Landesverweis auszusprechen. Zudem «spreche er fliessend Schweizerdeutsch» und sei «wirtschaftlich integriert», so die Richter.
Auch im Fall eines Deutschen, der sich in Chatrooms und bei Skype als Mutter ausgab und sich Bilder mit sexueller Gewalt und kinderpornographischem Inhalt schicken liess, entschied sich das Gericht aufgrund der Härtefallklausel – der verheiratete Täter erwartete mit seiner Partnerin ein Kind – gegen eine Ausweisung.
Ähnlich entschied das Kreisgericht Rorschach bei einem heute 20-jährigen Kosovaren, der wegen Sex mit einer 14-Jährigen, Pornografie und Nötigung verurteilt worden war, und sah von einem Landesverweis ab. «Die persönlichen Interessen des Beschuldigten am weiteren Verbleib in der Schweiz überwiegen das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung», hiess es in der Urteilsbegründung der Richter.
«Härtefallklausel wird zum Täterschutz»
Für SVP-Nationalrat Thomas Aeschi sind solche Entscheide «skandalös»: «Es ist Ausdruck einer Kuscheljustiz, dass viel zu wenige Landesverweise ausgesprochen werden und von diesen ausgesprochenen Landesverweisen viele nicht vollzogen werden.» Bei der Annahme der Ausschaffungsinitiative habe man eine «pfefferscharfe Umsetzung» versprochen. Gekommen sei es genau anders, sagt Aeschi.
«Nur 71 Prozent der obligatorischen Ausschaffungen wurden tatsächlich ausgesprochen», sagt Aeschi. «Das bedeutet, dass ausländische Straftäter in rund einem Drittel der Fälle in der Schweiz bleiben konnten.» Dafür verantwortlich macht er unter anderem die Härtefallklausel, die trotz SVP-Protest ins Gesetz aufgenommen worden sei. Aeschi: «Die Härtefallklausel wird ausgenutzt und dient jetzt dem Täterschutz.»
«Richter urteilen nicht zu milde»
Ganz anderer Meinung ist GLP-Nationalrat und Jurist Beat Flach: «Im Einzelfall betrachtet sind die Fälle – vor allem im Zusammenhang mit Kindern – schrecklich. Als Gesetzgeber dürfe man sich aber nicht auf den Einzelfall fokussieren, sondern müsse das Strafrecht als Ganzes betrachten – unaufgeregt und ganz sachlich», sagt Flach. Darüber hinaus sei es wichtig, dass Schweizer Richter bei der Anwendung der Härtefallklausel verhältnismässig urteilen könnten.
Zudem würden die Statistiken des BFS zeigen, dass in Fällen, in der die Täter zu einer Freiheitsstrafe von zwei oder mehr Jahren verurteilt worden sind, in 94 Prozent ein Landesverweis ausgesprochen wurde. Der Vorwurf, die Richter würden zu oft Milde walten lassen, gelte daher nicht, sagt Flach. «Wie man sieht, funktioniert das System also.»
Längere Freiheitsstrafen führen häufiger zu Landesverweisen: 2018 wurden insgesamt 1702 obligatorische und nicht obligatorische Landesverweise ausgesprochen. Die meisten der zu einer Landesverweisung verurteilten Ausländer hatten keinen B- oder C-Ausweis (84%), zudem handelte es sich hauptsächlich um Männer (93%). Besonders häufig werden Landesverweise zusammen mit hohen Freiheitsstrafen ausgesprochen. Bei einer Strafe von mehr als 6 Monaten wurde in 79% der Fälle ein Landesverweis ausgesprochen. Ab einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren wird in 94% der Fälle eine Ausschaffung angeordnet.
Längere Freiheitsstrafen führen häufiger zu Landesverweisen: 2018 wurden insgesamt 1702 obligatorische und nicht obligatorische Landesverweise ausgesprochen. Die meisten der zu einer Landesverweisung verurteilten Ausländer hatten keinen B- oder C-Ausweis (84%), zudem handelte es sich hauptsächlich um Männer (93%). Besonders häufig werden Landesverweise zusammen mit hohen Freiheitsstrafen ausgesprochen. Bei einer Strafe von mehr als 6 Monaten wurde in 79% der Fälle ein Landesverweis ausgesprochen. Ab einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren wird in 94% der Fälle eine Ausschaffung angeordnet.