Terror-PropagandaDarum lässt Youtube das IZRS-Video auf dem Netz
Die Bundesanwaltschaft hat Youtube aufgefordert, zwei «Propaganda-Videos» des IZRS vom Netz zu nehmen. Ohne Erfolg. 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Propaganda für die Terrorgruppe Al Qaida gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrats (IZRS) Youtube dazu aufgefordert, zwei umstrittene Videos zu löschen. Warum nimmt Youtube die Videos nicht vom Netz?
Es gibt anscheinend noch kein rechtskräftiges Urteil darüber, ob die beiden Videos von IZRS-Vorstandsmitglied Naim Cherni tatsächlich strafbare terroristische Propaganda darstellen. Solange diese Rechtsfrage nicht geklärt ist, wäre es für Youtubes Mutterkonzern Google «problematisch, ein Video zu löschen», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger, der auf Internet-Recht spezialisiert ist. Google müsse verschiedene Interessen berücksichtigen, wozu auch der Schutz der Meinungsfreiheit gehöre. Cherni argumentiert beispielsweise, seine Videos seien Dokumentar- und nicht Propagandafilme.
Kann sich die Bundesanwaltschaft dagegen nicht wehren?
Die Bundesanwaltschaft verfolgt Straftaten. Solange Google dadurch, dass die Videos bei Youtube nicht gelöscht werden, keine Straftat begeht oder unterstützt, ist ein strafrechtliches Vorgehen nicht möglich. Sobald ein rechtskräftiges Urteil, zum Beispiel als Strafbefehl, vorliegt, könnte die Bundesanwaltschaft allenfalls auch gegen Google vorgehen.
Muss Google das Video in jedem Fall löschen, wenn ein Strafbefehl aus dem Ausland vorliegt?
«Bei einem Video, das in der Schweiz als rechtswidrig erkannt wurde, würde Google das betreffende Video voraussichtlich löschen», sagt Steiger. Denn Google habe grundsätzlich kein Interesse, Schweizer Recht zu verletzen oder terroristische Propaganda zu fördern. Anders verhalte es sich, wenn ein Land beispielsweise die Löschung eines Videos fordere, weil es die herrschende Regierung beleidige. Dann sei die Meinungsfreiheit unter Umständen höher zu gewichten, gerade auch aus US-amerikanischer Sicht.
Was, wenn es sich nicht um ein Propagandavideo, sondern beispielsweise um Kinderpornografie handelt? Stellt Google dann auch auf stur, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt?
Laut Steiger handelt es sich um zwei völlig verschiedene Dimensionen. «Bei Kinderpornografie gibt es keine Graustufen.» Bei diesem Straftatbestand gebe es keinen Spielraum und es könne nicht mit der Meinungsfreiheit argumentiert werden. Selbstverständlich würden auch die Richtlinien von Youtube solches Material verbieten.
Könnte die Schweiz ein Abkommen mit Youtube schliessen, um Videos künftig einfacher löschen zu können?
Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit gibt es Bestimmungen, wonach Websites, die Propaganda verbreiten, unter gewissen Voraussetzungen gelöscht werden können. Das gilt aber bisher nur für Schweizer Websites. Es wäre denkbar, diese Regelung auf ausländische Websites und ihre Inhalte auszudehnen.
Was sagen Schweizer Politiker dazu?
Oskar Freysinger (SVP) steht «voll hinter der Idee, die Schweizer Bestimmungen auf das Ausland auszuweiten». Jede Werbung für den «menschenverachtenden Islamismus» sei zu verbieten, «damit nicht noch mehr junge Menschen aus der Schweiz in der syrischen Wüste verbluten». Allerdings glaube er nicht, dass andere Länder mit der Schweiz tatsächlich kooperierten. Balthasar Glättli (Grüne) begrüsste es, wenn die Bundesanwaltschaft bei einem Gericht in solchen Fällen eine provisorische Massnahme beantragen könnte. Dieses Mittel kenne die Schweiz zivilrechtlich im Bereich der Medien: «Glaubt jemand, ein Journalist habe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann er verfügen, dass der Artikel nicht veröffentlicht wird, solange kein Gerichtsurteil vorliegt.»
In einer ersten Version des Artikels hiess es, die Bundesanwaltschaft werfe einem IZRS-Vorstandsmitglied vor, «Propaganda für die IS-Terrormiliz» betrieben zu haben. Richtig ist: Der Beschuldigte soll gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen verstossen haben. Ihm wird vorgeworfen, ein Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Jaysh al-Fath interviewt zu haben, zu welcher auch der syrische Al-Qaida-Ableger Jabhat al-Nusra gehört. Er soll seine Reise in umkämpfte Gebiete in Syrien im Video propagandistisch dargestellt zu haben, ohne sich explizit von den Al-Qaida-Aktivitäten in Syrien zu distanzieren.