Verbot von Veranstaltungen«Bund bezahlt keine Entschädigungen»
Der Bundesrat hat heute beschlossen, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen zu verbieten. Büros und der öffentliche Verkehr sind nicht betroffen.
Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern sind wegen des Coronavirus ab sofort verboten. Dies teilte Bundesrat Alain Berset am Freitag in einer Medienkonferenz mit.
Das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Personen trifft die kulturellen und sportlichen Veranstalter hart. Bisher offiziell abgesagt wurden unter anderem die Basler Fasnacht, der Genfer Auto-Salon und die Fussballspiele dieses Wochenendes.
In Basel fallen dem Verbot alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht zum Opfer, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Darunter sind insbesondere der Morgenstreich, der Umzug, Veranstaltungen mit Schnitzelbänken, Guggenkonzerte sowie diverse Schlussveranstaltungen, die nach den eigentlichen Fasnachtstagen vom 2. bis 4. März geplant sind.
Regierung appelliert an Eigenverantwortung
Die Gastronomiebetriebe könnten ihren ordentlichen Betrieb aufrechterhalten, heisst es weiter. Die Regierung appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung.
Auch die Berner und die Zürcher Fasnacht wurden abgesagt. «Mit grossem Bedauern müssen wir euch mitteilen, dass die Fasnacht aufgrund der Verbreitung des Coronavirus abgesagt ist», teilten die Veranstalter der Fasnacht auf ihrer Website mit. Die Fasnacht hatte am Donnerstagabend mit der Bärenbefreiung begonnen. Vom Verbot für Grossveranstaltungen sind auch die Bieler Fasnacht und die Spiele des EHC Biel betroffen.
Football League
Die Swiss Football League hat alle Spiele der beiden obersten Ligen vom Wochenende abgesagt. Wie es danach weitergeht, ist offen. Möglich sind Geisterspiele bis zum 15. März. Allerdings will die Liga auch «die wirtschaftlichen Interessen der Clubs berücksichtigen». Die Eishockeyspiele der obersten Liga finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Im Kanton Glarus ist vor allem die Fasnacht von der neuen Lage bei der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Dort können sowohl der für Samstag geplante Sternmarsch als auch der Fasnachtsumzug am Sonntag nicht stattfinden, wie die Kantonsbehörden am Freitag mitteilten.
Der Bundesrat hat am Freitag wegen des um sich greifenden Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersagt. Das Verbot gilt laut dem Departement des Innern bis zum 15. März und wurde aufgrund der besonderen Lage verhängt.
«Es gibt eine gewisse Willkür bei Massnahmen»
Berset hat eingeräumt, dass es bei den getroffenen Massnahmen eine gewisse Willkür gebe. Die definierte Grenze von 1000 Personen sei momentan aber die sinnvollste. «Im Moment gibt es keinen Anlass, weiter zu gehen.»
Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist momentan von einer tiefen Dunkelziffer von unentdeckten Coronavirus-Fällen auszugehen. Am Freitagmorgen waren 15 positive Fälle in neun verschiedenen Kantonen bestätigt.
«Bund bezahlt keine Entschädigungen»
Wer nach dem Veranstaltungsverbot auf einem wertlosen Ticket sitzt, wird nicht durch den Bund entschädigt. Das sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel.
Laut Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), haben die drastischen Massnahmen auch grosse wirtschaftliche Folgen. Wie hoch der Schaden für Veranstalter und Unternehmen ist, können die Behörden nicht abschätzen. Im Zentrum stehe die Gesundheit der Bevölkerung.
Es sei das erste Mal, dass das revidierte Epidemiengesetz zur Anwendung komme, sagte Berset. Die rasante Entwicklung der Coronavirus-Fälle sowie die erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr rechtfertigten die besondere Lage. Es gebe bisher noch keine bekannten Fälle, bei denen der Bund die Ansteckungskette verloren habe.
Gebiete absperren nicht angebracht
Hanselmann wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Kantone die Verantwortung für unpopuläre Entscheide an den Bund delegieren wollten. «Wir sind dafür bekannt, dass wir Kompetenzen in der Regel nicht abgeben wollen.» Die durch den Bund getroffenen Massnahmen seien aber «verhältnismässig und wirksam».
Ganze Gebiete abzusperren, sei in der aktuellen Situation dagegen nicht angebracht, sagte Berset. Auch Zugreisen, Skifahrten oder Einsätze in Rekrutenschulen könnten weiterhin stattfinden. Dort könnten die Menschen die Hygienemassnahmen befolgen und sich wirksam schützen.