«Das ist doch krank»Facebook-User teilen Kinderporno
Schock für Tausende von Facebook-Nutzern: Auf ihrer Startseite erschien ein Video mit kinderpornografischem Inhalt. Mittlerweile hat sich das Bundesamt für Polizei eingeschaltet.

Ein Pädo-Video erschüttert die Facebook-Community.
Ein unfassbarer Fall von Kinderpornografie hat heute die Facebook-Community erschüttert: Tausende von Usern fanden auf ihrer Startseite das Video eines Mannes, der ein kleines Mädchen sexuell missbraucht.
Die Leser von 20 Minuten sind schockiert: «Warum muss ich so was sehen?», fragt sich einer der User. Ein anderer fordert: «Das Video hat in Kürze extrem viele Menschen erreicht und das darf einfach nicht passieren.» Und ein Dritter sagt: «Es erschreckt mich, wie schnell und einfach solche Sachen auf eine Seite wie Facebook geladen werden können.»
Auch der Kinderschutz Schweiz ist zutiefst erschüttert: «Das kleine Mädchen ist nicht nur Opfer von sexueller Gewalt, sondern gleichzeitig auch Opfer von der Verbreitung der Bilder via Facebook», sagt die Projektleiterin Katrin Meier. Dazu komme, dass die Bilder, die Bekanntheit dadurch sowie das Wissen, dass Tausende diesen Gewaltakt mitansehen, für das Opfer später retraumatisierend und sehr belastend sein könne.
Wer solche Inhalte teilt, macht sich strafbar
Auch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK hat Kenntnis von dem Fall. «Wir haben heute zahlreiche Meldungen zu diesem Video auf Facebook erhalten», sagt die Sprecherin Danièle Bersier. Das Video wurde inzwischen von Facebook gelöscht. Die Reaktion von Facebook auf Meldungen von problematischen Inhalten erfolge jeweils so rasch als möglich, so Bersier.
In der Schweiz ist nicht nur die Herstellung, sondern unter anderem auch die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie strafbar. «Verbotene Inhalte dürfen deshalb auch nicht via Facebook «geteilt» werden - auch nicht, um gegen den Missbrauch von Kindern aufzurufen – wie es der Inhaber des Profils offenbar beabsichtigte», sagt Bersier. Der Täter und das Facebook-Profil haben soweit ersichtlich jedoch keinen Bezug zur Schweiz. Bersier: «Facebook leitet solche Fälle in der Regel an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.»
Bei der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, die unter anderem Untersuchungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität führt, heisst es auf Anfrage: «Die Strafbarkeit ist klar gegeben und Facebook muss geeignete Massnahmen treffen, um solches zu verhindern.» Da es sich bei der Verbreitung von Kinderpornografie um ein sogenanntes Offizialdelikt handle, brauche niemand Anzeige zu erstatten. «Die Behörden werden von sich aus aktiv und versuchen, die Produzenten und Urheber ausfindig zu machen.» Jeder, der das Video auf Facebook geteilt hat, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden.