Ausländische Gelder für Moscheen bleiben erlaubt

Aktualisiert

Ständerat gegen MotionAusländische Gelder für Moscheen bleiben erlaubt

Der Ständerat hat eine Motion von Lorenzo Quadri (Lega) verworfen. Sie verlangt, dass Moscheen und Imame keine Gelder aus dem Ausland mehr annehmen dürfen.

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Geht es nach dem Ständerat, dürfen Moscheen weiterhin Geld aus dem Ausland annehmen. (Muslime beten in der Moschee im Haus der Religionen in Bern.)
Der Tessiner Lega-Ständerat Lorenzo Quadri verlangte in seiner Motion, dass Moscheen Herkunft und Verwendung der Finanzen offenlegen sollen. (Blick in den Gebetsraum im Islamischen Begegnungszentrum Wil.)
Nach Ansicht des Bundesrates lassen sich die Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehen, mit dem geltendem Recht bekämpfen. (Der Eingang der An'Nur-Moschee in Winterthur.)
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Geht es nach dem Ständerat, dürfen Moscheen weiterhin Geld aus dem Ausland annehmen. (Muslime beten in der Moschee im Haus der Religionen in Bern.)

Keystone/Peter Klaunzer/Archivbild

Islamische Gebetsstätten und Imame sollen nach dem Willen des Ständerats weiterhin Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen. Auch will er islamische Zentren nicht verpflichten, Herkunft und Verwendung von Geldern offenzulegen. Und Imame sollen ihre Predigt nicht in einer Ortssprache abhalten müssen.

Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion von Lorenzo Quadri (Lega/TI) mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Damit ist die Motion gescheitert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss knapp angenommen.

Türkische Regierung im Visier

Quadri schwebte eine Regelung vor, wie sie bereits in Österreich gilt. In dem Nachbarland dürfen islamische Gebetsstätten und Imame keine Gelder aus dem Ausland annehmen. Auch wären sie verpflichtet gewesen, Herkunft und Verwendung der Finanzen offenzulegen. Imame hätten ihre Predigt zudem in einer Landessprache halten müssen.

Im Visier hat Quadri vor allem die türkische Regierung. Diese soll 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanzieren. Quadri fürchtet, dass die Gelder dafür verwendet werden, den radikalen Islam zu propagieren.

«Islam unter Generalverdacht»

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. «Wir dürfen muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminieren und unter Generalverdacht stellen», mahnte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Vergleich mit Österreich hinke. Dort würden islamische Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In der Schweiz habe dies noch kein Kanton getan. Man könne nicht Pflichten ohne Rechte einfordern.

Nach Ansicht des Bundesrates lassen sich die Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehen, mit dem geltendem Recht bekämpfen. Das sieht auch SP-Ständerat Claude Janiak (BL) so. Würden Hassprediger das Forum missbrauchen, könne man mit dem Ausländerrecht Grenzen für das Treiben setzen. «Mit einem Verbot einer ausländischen Finanzierung von Moscheen stellt man jedoch den Islam unter Generalverdacht. Grundsätzlich gilt die Religionsfreiheit», so Janiak.

Keine Einschränkung der Grundrechte

An die Gleichbehandlung erinnerte auch Kommissionssprecher Robert Cramer (Grüne/GE). Die Gesetzgebung auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft auszurichten, sei problematisch. Die Motion tangiere verschiedene Grundrechte, wie die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Sprachenfreiheit. Diese gelten für Muslime ebenso wie für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften oder nichtreligiöse Personen. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation.

«Nicht Tür und Tor öffnen»

Neben Thomas Minder (SVP/SH) hatte der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller vergeblich für ein Verbot geworben. Laut Müller sei es eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit, wenn man nicht wisse, was mit den ausländischen Geldern finanziert werde. «Es geht darum, dass wir nicht Tür und Tor offen lassen für ausländische Investitionen, die den Religionsfrieden gefährden.» (bee/bus/sda)

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