EinvernehmlichMann hat Sex mit 15-Jähriger – verurteilt
Ein Mann gewährt einer jungen Ausreisserin Unterkunft – die beiden haben Sex. Nun wurde er dafür verurteilt, denn das Mädchen war damals noch nicht 16 Jahre alt.
Eines Tages steht die Polizei vor der Tür eines Mannes, der sich nun vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten musste. Er wurde der sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen angeklagt und nun schuldig gesprochen.
Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten und drei Jahre Probezeit. Zudem hat er drei Viertel der gegnerischen Prozesskosten, eine Genuugtuung an das Opfer von 1500 Franken sowie Kosten von 14'230 Franken für den Widerruf des bedingten Vollzugs zweier Vorstrafen zu zahlen. Über den Fall berichtet die «Aargauer Zeitung».
Tatbestand
Der damals 26-Jährige nahm eine junge Ausreisserin mit nach Hause, die um zwei Uhr nachts an einer Bahnhaltestelle gewartet hatte. Diese wollte nach einem Streit mit dem Vater von zu Hause wegfahren. Sie habe ihm leidgetan, sagt der nun Verurteilte. Bei ihm angekommen, habe sie in seinem Bett geschlafen, wo es zu Sex gekommen sei.
Am nächsten Morgen seien sie friedlich auseinandergegangen, so der Mann. Doch eines Tages stand die Polizei vor seiner Tür: Das Mädchen war zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs noch keine 16 Jahre alt gewesen – dazu fehlten zum damaligen Zeitpunkt noch eineinhalb Monate.
Forderungen der Staatsanwaltschaft
Der Mann bestreitet vor Gericht, dass er vom Alter des Mädchens gewusst habe: «Ich hätte sie um die 20 geschätzt – sie wirkte überhaupt nicht kindlich, sondern selbstbewusst und hatte einen erwachsenen Stil.» Dass der Sex auf gegenseitiges Einvernehmen hin erfolgte, geht laut der Zeitung aus der sich auf die Einvernahmen stützenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hervor.
Trotzdem hat die junge Frau Zivil- und Strafklage erhoben. In der Folge verlangte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten, eine Busse von 4000 Franken und den Widerruf zweier auf Probe bedingt erlassener, aber nicht einschlägiger Vorstrafen.
Forderungen der Klägerin
Die Anwältin der Klägerin hielt dem Mann vor, er habe von Beginn an Absichten sexueller Art gehabt und bewusst in Kauf genommen, mit einem Kind Sex zu haben. Sie verlangte eine Genugtuung in der Höhe von 8000 Franken sowie eine Haftbarmachung für künftige Schäden. Zwar habe die Mandantin in den Sex eingewilligt, trotzdem sei sie aber von dem zehn Jahre älteren Mann völlig überfordert worden und deshalb nun noch immer psychisch angeschlagen. Sie sei nach dem Erlebnis wegen Suizidgefährdung zwei Monate lang in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden hospitalisiert gewesen.
Die Verteidigung des Mannes anerkannte die Zivilforderungen nicht, da das Mädchen schon zuvor grosse psychische, aber auch familiäre Probleme gehabt habe und kein Zusammenhang mit dem Ereignis nachgewiesen werden könne. Sie setzte die Geldstrafforderungen massiv tiefer fest als die Partei der Kläger.
«Egal, ob einvernehmlich oder nicht»
Der Gerichtspräsident beurteilte das Handeln des Mannes als eventualvorsätzlich und erklärte, dass egal, ob die Handlungen einvernehmlich oder nicht erfolgt seien, es sich um Sex mit einem Kind gehandelt habe und dies verboten sei.
Die Schadenersatzansprüche verwies er auf den Zivilweg, sprach der jungen Frau aber eine Genugtuung von 1500 Franken zu. Die geforderten 8000 Franken erhielt sie nicht, weil die Klägerin schon zuvor psychische Probleme gehabt habe und somit der nun Verurteilte nicht zu 100 Prozent dafür haftbar gemacht werden könne.