Millionärin muss Ex-Mann keinen Unterhalt zahlen

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ScheidungMillionärin muss Ex-Mann keinen Unterhalt zahlen

Eine Frau erhält vor Gericht die Obhut für die Kinder, obwohl der Mann grösstenteils an der Erziehung beteiligt war. Unterhalt muss sie auch nicht zahlen.

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Ein 57-jähriger Mann erhält das Sorgerecht für seine Kinder nicht, obwohl er seit 2008 grösstenteils für sie sorgt.
Zudem erhält er keine Unterhaltszahlungen von der Frau, obwohl sie Multimillionärin ist.
Das Kantonsgericht argumentierte, dass der Vater sehr wohl in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt wieder selber zu bestreiten. Deshalb gebe es keine Unterhaltszahlungen.
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Ein 57-jähriger Mann erhält das Sorgerecht für seine Kinder nicht, obwohl er seit 2008 grösstenteils für sie sorgt.

Keystone/Marcel Kusch

Ein 57-jähriger Mann aus dem Kanton Zug musste vor dem Zuger Kantonsgericht eine Niederlage einstecken. Obwohl er seit 2008 Hausmann ist und somit grösstenteils für die Erziehung der Kinder zuständig, geht er in Sachen Obhut in erster Instanz leer aus. Das Zuger Kantonsgericht sprach diese der Frau zu. Der Mann darf die Kinder jedes zweite Wochenende besuchen.

Zudem erhält er keine Unterhaltszahlungen von der Frau, obwohl sie Millionärin ist. 2011, noch während der Ehe, wurde die Kaderfrau zur Multimillionärin, nachdem ihre Firma an die Börse gegangen war. Der Mann hat laut der «Zentralschweiz am Sonntag» aber keinen Job und ist an Krebs erkrankt. Er lebe am Existenzminimum und werde von Bekannten und Freunden finanziell unterstützt. Er hat den Fall ans Obergericht gezogen, wo die beiden Punkte demnächst neu verhandelt werden.

«Auch als Frau ist man nach einer Scheidung unterhaltspflichtig»

Bei Anwalt Rolf Schweiger sorgt das Urteil für Kopfschütteln. «Das Gerichtsurteil erstaunt mich. Das Gericht hätte auch anders entscheiden können. Gut möglich, dass das Obergericht das Urteil kehrt», sagt er zu 20 Minuten. In der Regel erhalte jene Person - egal ob Mann oder Frau - das Sorgerecht, die während der Ehe grösstenteils für die Kinder gesorgt habe. In diesem Fall sei es der Mann gewesen. Seine Krankheit müsse auch kein Hindernis sein: «Wenn eine Krankheit keine Behinderung im Alltag ist, der Vater also für die Kinder sorgen kann, kann man das Sorgerecht dieser Person zuteilen.» Oliver Hunziker, Präsident des Vereins für elterliche Verantwortung, ist auch auf der Seite des Vaters: «Kinder sollten dort bleiben, wo sie aufgewachsen sind. In diesem Fall waren sie mehrheitlich mit dem Vater.»

Und auch beim Unterhalt hätte die Rechtsprechung anders ausfallen können. «Auch als Frau ist man nach einer Scheidung unterhaltspflichtig», sagt Schweiger. Derjenige Partner, der mehr verdiene, müsse dem anderen Unterhalt zahlen, sofern nicht beide für sich selbst aufkommen könnten. «Da der Mann nicht arbeitet, krank geworden ist und lange nur für die Kinder zuständig war, könnte er Anrecht auf Unterhalt haben», so Schweiger. Man müsse aber weitere Faktoren abklären.

«Männer sind vor Gericht eindeutig immer noch benachteiligt»

Thomas Jakaitis, Präsident der Interessengemeinschaft geschiedener und getrennt lebender Männer, ist ob der Rechtsprechung des Gerichts nicht überrascht. «Männer sind vor Gericht eindeutig immer noch benachteiligt. Ich höre immer wieder von solchen Fällen. Wir haben Hunderte von Männern, die vor Gericht leer ausgehen.»

Der Grund für diese Ungerechtigkeit laut Jakaitis: das klassische Rollenbild. «Die Rechtsprechung ist nicht zeitgemäss und basiert auf veralteten Rollenbildern», so Jakaitis. «Ein Beispiel hierzu: Seit Jahrzehnten galt die Regelung bei Scheidungen, dass bei einem unter 10-jährigen Kind die Aufnahme der Erwerbstätigkeit unzumutbar für eine Mutter sei.» Diese altertümliche Regelung sei zum Glück im Herbst 2018 abgeschafft worden.

Voll arbeitsfähig

Im Zuger Fall argumentierte das Gericht, dass der Vater sehr wohl in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt wieder selber zu bestreiten. Deshalb gebe es keine Unterhaltszahlungen.

Oliver Hunziker kann sich vorstellen, dass in Bezug auf die Obhut seine Erkrankung als erschwerender Faktor zum Tragen gekommen ist: «Das Gericht könnte argumentiert haben, dass der Vater aufgrund seiner Krankheit das Sorgerecht nicht kriegt.» Ausserdem könnte der Wunsch der Kinder berücksichtigt worden sein: «Hat ein Kind das 12. Lebensjahr erreicht, wird es ebenfalls angehört. Wenn es lieber zur Mutter wollte, dann wird das Gericht das berücksichtigt haben.»

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