NGOs laufen Sturm gegen Fussfesseln für Gefährder

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Pro und ContraNGOs laufen Sturm gegen Fussfesseln für Gefährder

Der Bundesrat will, dass die Polizei mehr Möglichkeiten bei der Terrorbekämpfung bekommt. Während NGOs Widerstand leisten, drängen die Kantone auf das Gesetz.

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Reporterin Ann Guenter hat den 25-jährigen IS-Kämpfer Abu Wael al-Swissri aus Lausanne im Gefängnis getroffen.
Er (mit bürgerlichem Namen Aziz B.*) und seine Schweizer Ehefrau Selina folgten der Propagandabotschaft des IS ins «Kalifat». «Nach drei Tagen erkannte ich, dass es ein Fehler war», behauptet der 25-Jährige. Die Politik stellt sich derweil die Frage, wie man mit IS-Rückkehrern verfährt.
Der Bundesrat will, dass die Polizei mehr Möglichkeiten bei der Terrorbekämpfung bekommt. Das Gesetz lehnt Patrick Walder von Amnesty International ab.
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Reporterin Ann Guenter hat den 25-jährigen IS-Kämpfer Abu Wael al-Swissri aus Lausanne im Gefängnis getroffen.

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Über hundert Beamte haben diese Woche in mehreren Kantonen die Wohnungen von Terrorverdächtigen durchsucht. Künftig soll die Polizei auch die Möglichkeit haben, früher gegen potenzielle Terroristen vorzugehen, wenn sie sich noch nicht strafbar gemacht oder ihre Strafe schon abgesessen haben. Bundesrätin Karin Keller-Sutter plant unter anderem diese Massnahmen:

Meldepflicht: Sogenannte Gefährder müssen sich auf dem Polizeiposten melden.

Kontaktverbot: Gefährdern ab 13 Jahren kann der Kontakt mit dem radikalisierten Umfeld untersagt werden.

Hausarrest: Als letztes Mittel soll eine Person ab 16 die eigene Wohnung nicht mehr verlassen dürfen. Dies würde etwa mittels einer elektronischen Fussfessel kontrolliert.

Doch jetzt regt sich Widerstand: Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz will das Gesetz abschiessen. Warum, erklärt Patrick Walder von Amnesty International. Anderer Meinung sind Bund und Kantone, wie der Basler Regierungsrat Baschi Dürr (FDP) ausführt.

Contra: Patrick Walder, Amnesty International

«Hausarrest verletzt Menschenrechte»

«Die Bundespolizei könnte neu Massnahmen von der Handy-Ortung bis zum Hausarrest gegen Gefährder ergreifen. Dafür reichen ‹Anhaltspunkte›, dass eine Person in der Zukunft terroristische Straftaten begehen könnte. Das sind letztlich Vermutungen, die der Willkür Tür und Tor öffnen. Die präventiven Massnahmen werden Menschen treffen, die gar nicht gefährlich sind.

Wir verlangen, dass der präventive Hausarrest für Gefährder aus dem Gesetz gestrichen wird, weil er nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Hochproblematisch ist auch, dass die präventiven polizeilichen Massnahmen schon gegen Kinder ab 13 Jahren, der Hausarrest gegen Jugendliche ab 16 Jahren zum Einsatz kommen sollen. Kinder sind in der Schweiz besonders geschützt, die Justiz soll sie nicht stigmatisieren und kriminalisieren, sondern muss ihre soziale Wiedereingliederung fördern.

Nein, wir haben kein Herz für Terroristen. Es sind Kriminelle – und als solche sollen sie verfolgt und bestraft werden. Grundlegende Menschenrechte dürfen bei der Terrorbekämpfung aber nicht beschnitten werden.»

Pro: Baschi Dürr, Vizepräsident der kantonalen Polizeidirektorenkonferenz

«Jihadismus ist kein Hirngespinst»

«Die Hausdurchsuchungen von dieser Woche zeigen: Die Gefahr durch Terrorismus und Jihadismus ist kein Hirngespinst. Wenn etwa Jihad-Reisende aus Syrien zurückkehren und ihre Strafe abgesessen haben, haben wir heute zu wenige Möglichkeiten, sie unter Kontrolle zu halten. Diese Lücke wollen Bund und Kantone nun schliessen. Der präventive Hausarrest als schärfste Massnahme ist dabei ein wichtiges Puzzleteil. Sie kommt nur in einzelnen Extremfällen zur Anwendung – der Rechtsstaat bleibt gewahrt . Auf eine präventive Haft hat der Bundesrat zudem in Absprache mit den Kantonen verzichtet.

Dem IS haben sich mutmasslich Minderjährige aus der Schweiz angeschlossen. Auch von ihnen kann eine Gefahr ausgehen. Darum ist es richtig, dass in solchen Extremfällen die Massnahmen wie ein Kontaktverbot schon bei Minderjährigen greifen können. Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets. Daneben gibt es sehr niederschwellige Massnahmen wie Anlaufstellen an Schulen.

Ich sage nicht, dass es morgen sicher einen Anschlag gibt, wenn wir dieses Gesetz nicht haben. Aber es ist Pflicht der Behörden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko zu minimieren.»

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