Neonazi taucht in der Schweiz unter

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Journalisten verprügeltNeonazi taucht in der Schweiz unter

N. H. soll Journalisten verprügelt und beraubt haben. Nun lebt er in der Schweiz. Ausgeliefert werden kann er nicht. Sein Arbeitgeber will von nichts wissen.

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Zwei Journalisten wurden im ostdeutschen Thüringen im April 2018 von zwei Neonazis angegriffen und schwer verletzt. (Symbolbild)
Dem vorausgegangen war eine Verfolgungsjagd. Die beiden Angreifer folgten den Journalisten demnach mit Baseballschlägern, Messern und Schraubenschlüssel. (Symbolbild)
Sie fügten ihren Opfern Stichwunden am Oberschenkel und einen gebrochenen Stirnknochen zu und stahlen eine Kamera. (Symbolbild)
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Zwei Journalisten wurden im ostdeutschen Thüringen im April 2018 von zwei Neonazis angegriffen und schwer verletzt. (Symbolbild)

Keystone/Sigi Tischler

Zwei Journalisten wurden im ostdeutschen Thüringen im April 2018 von zwei Neonazis angegriffen und schwer verletzt. Dem vorausgegangen war eine Verfolgungsjagd. Die beiden Angreifer folgten den Journalisten mit Baseballschlägern, Messern und Schraubenschlüssel bewaffnet im Auto – bis die Journalisten im Graben landeten und von den beiden angegriffen wurden. Die Rechtsextremen fügten den Reportern Stichwunden am Oberschenkel und einen gebrochenen Stirnknochen zu und stahlen eine Kamera.

Bei einem der Täter handelt es sich um den damals 19-jährigen N. H.*, er ist der Sohn einer rechtsextremen Szenegrösse. Wie die WoZ berichtete, soll sich H. in die Schweiz abgesetzt haben und bei einer Firma im Bereich der Gebäudetechnik in Visp arbeiten.

Keine Auslieferung möglich

Gegenüber 20 Minuten bestätigt die Firma erstmals, dass N. H. bei ihr in Ausbildung ist. Er habe einen Lehrvertrag bis Juni 2021. Über die Vorwürfe sei die Firma nicht orientiert und könne diese deshalb nicht kommentieren, so eine Mitarbeiterin. Nach der erstmaligen Berichterstattung nahm die Firma allerdings ein Foto von H. von ihrer Website – und stellte es bis heute nicht wieder online.

Wann H. in Deutschland vor Gericht kommt, ist noch nicht klar. Er müsste allerdings freiwillig anreisen, denn die Schweiz kann ihn nicht ausliefern. Dafür hätten die deutschen Behörden Untersuchungshaft beantragen müssen. Das haben sie nicht getan – zum Missfallen des Anwalts der Opfer, der gegenüber dem Deutschlandfunk kritisiert, dass sich der deutsche Staat nicht wehrhaft gegenüber rechter Gewalt zeige.

Verhandlung nächstes Jahr?

Die deutschen Justizbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass ein Auslieferungsverfahren rechtlich gar nicht möglich sei. Zu 20 Minuten sagt der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Walther, die rechtlichen Bedingungen seien nicht erfüllt. «Die prozessualen Voraussetzungen für die Beantragung von Untersuchungshaft lagen nicht vor», so Walther. Damit sei auch keine Auslieferung möglich. Die Staatsanwaltschaft wisse aber, dass sich H. in der Schweiz befinde.

H. ist laut Walther des gemeinschaftlich begangenen schweren Raubs, der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung angeklagt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht noch nicht entschieden. Die «Thüringer Allgemeine» berichtet, dass nicht vor 2020 verhandelt werde.

*Name der Redaktion bekannt

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