SVP-Politiker empörtPost und SBB erlauben Schalterpersonal Kopftuch
Angestellte dürfen am Schalter bei der SBB und bei der Post Kopftuch tragen. Das stört SVP-Politiker Hermann Lei.
Das Bild einer Postangestellten, die mit Kopftuch Kunden bedient, stösst SVP-Politiker Hermann Lei sauer auf. Der Thurgauer Kantonsrat ist der Meinung, das Kopftuch stehe für die Unterdrückung der Frau.
Die Post begründet dies in der «Aargauer Zeitung» mit der Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. «Entscheidend für die Anstellung einer Person ist nicht deren Glauben oder das damit verbundene Tragen eines Kopftuchs, sondern ihre Eignung für die betreffende Funktion», sagt Sprecher François Furer.
Kopftuch an Migros-Kasse nicht erlaubt
Auch bei der SBB dürfen Angestellte Kunden am Schalter mit einer Kopfbedeckung bedienen. Da das Erscheinungsbild einheitlich sein soll, muss das Kopftuch jedoch farblich zur Uniform passen.
Die Föderation islamischer Dachorganisationen zeigt sich erfreut darüber. «Die Kompetenz soll entscheiden, ob jemand eine Stelle erhält, nicht die Kleidung», so Sprecher Önder Günes.
Anders an den Kassen von Migros und Coop. Dort sind keine Angestellten mit Kopfbedeckung zu sehen, da sie nicht zur Verkaufsuniform gehören würden. Hinter den Kulissen, in den Verkaufszentren, ist Kopfbedeckung allerdings erlaubt.