Sexualmörder Hauert bleibt in Verwahrung

Aktualisiert

Psychische StörungSexualmörder Hauert bleibt in Verwahrung

Das Zürcher Obergericht beurteilt Erich Hauert, der 1993 die Pfadiführerin Pasquale Brumann tötete, als stark rückfallgefährdet. Der Sexualmörder bleibt verwahrt.

Erich Hauert wird beim Verlassen eines Polizeiautos am 19. September 1996 von Medienleuten erwartet.

Erich Hauert wird beim Verlassen eines Polizeiautos am 19. September 1996 von Medienleuten erwartet.

Das Obergericht schrieb in seinem heute veröffentlichten Urteil, der 50-jährige Verwahrte habe noch heute eine schwere psychische Störung. Diese schliesse weitere ähnliche Taten nicht aus. Eine stationäre Therapie mache deshalb wenig Sinn.

Der Mann hatte bereits 1982 eine 26-jährige Joggerin in Thalwil ZH vergewaltigt und ermordet. Ein Jahr später tat er dasselbe mit einer 72-jährigen Frau in Kaiseraugst AG. Wegen dieser Sexualmorde und mindestens 11 Vergewaltigungen wurde er zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.

Sexualmord während des Hafturlaubes

Nach einigen Jahren problemlosen Strafvollzuges wurden dem Häftling ab 1992 mehrtägige unbegleitete Hafturlaube gewährt. Mehrmals verhielt er sich korrekt - bis im Oktober 1993: Während einem zweitägigen Urlaub stiess er in einem Waldstück bei Zollikerberg auf die 20-jährige Pfadiführerin Pasquale Brumann.

Als sich die Frau gegen seinen Vergewaltigungsversuch wehrte, schnitt er ihr die Kehle durch und verscharrte ihre nackte Leiche im Laub. Nach dem Urlaub kehrte er pünktlich in die Strafanstalt zurück. Wenige Tage später wurde er per DNA-Test als Täter überführt, seit 1996 ist er in der Strafanstalt Lenzburg verwahrt.

Anhand mehrerer Gutachten hat das Obergericht seine Verwahrung nun neu beurteilt. Hätte es bei ihm Zeichen einer Veränderung zum Positiven gesehen, wäre der Verwahrte in eine stationäre Therapie verlegt worden, wo er die Möglichkeit erhalten hätte, nach fünf oder zehn Jahren einen offeneren Strafvollzug anzutreten.

Das neue Strafgesetz, das seit 2006 in Kraft ist, verlangt von allen Verwahrten eine solche Neubeurteilung.

Sexuelle Neurose und Wut auf Frauen

Anzeichen für eine positive Veränderung erkannte das Obergericht jedoch nicht. Bereits 1984 attestierte ein Gutachten eine «psychopatische Störung der Charakterstruktur, die auch durch intensive ärztliche Bemühungen nicht zu beeinflussen» sei.

Daran hat sich seither wenig geändert. Auch jüngere Gutachten erkennen bei ihm eine «kaum therapierbare Abnormität». Er wird als Person ohne Gemeinschaftsstreben, Mitgefühl, Werte und Moral bezeichnet, einmal gar als «Roboter». Dazu kommt eine gefährliche sexuelle Neurose, die sich in Form einer generellen Wut auf Frauen äussert.

Lehnt psychologische Betreuung ab

Aus Berichten der Anstaltsleitung geht hervor, dass Hauert sich zwar seit Jahren an Aktivitäten wie therapeutischem Werken und Gymnastik beteiligt und gut ins Anstaltsleben einfügt. Insgesamt könne ihm aber «kein gutes Zeugnis ausgestellt werden». Psychologische Betreuung lehne er beispielsweise seit Jahren ab.

Der Anwalt des Verwahrten macht keine Angaben darüber, ob er das Urteil des Obergerichtes beim Kassationsgericht anfechten will oder nicht.

Der Mord an der Pfadiführerin sorgte landesweit für grosse Empörung. Diese führte schliesslich zur «Verwahrungs-Initiative», die eine lebenslange Einschliessung von nicht therapierbaren und gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern forderte. Die Vorlage wurde im Februar 2004 vom Volk angenommen. (sda)

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