Hass im NetzSpiess-Hegglin nutzt Fake-Profil für Anzeigen
Die Zuger Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat schon 150 Anzeigen wegen Hass im Netz eingereicht. Auf Facebook gibt sie
sich auch als rechten Mann aus.
Jolanda Spiess-Hegglin hat im vergangenen Oktober den Verein Netzcourage gegründet, der sich gegen Drohungen und Beschimpfungen im Netz einsetzt. Seither hält sie die Justiz auf Trab: Insgesamt habe sie schon rund 150 Anzeigen wegen Ehrverletzungen oder Gewaltaufrufen eingereicht, sagt Spiess-Hegglin. Eine Anzeige wegen Beleidigung der eigenen Person könne sie inzwischen in fünf Minuten schreiben.
Dabei nutzt die ehemalige Zuger Kantonsrätin alle Tricks: In einem Facebook-Post gibt sie zu, unter einem Pseudonym einen zweiten Facebook-Account zu unterhalten, um herauszufinden, wie die «misogyne Rechtsaussen-Szene» tickt. Dabei sammelt sie auch Material für ihre Anzeigen.
Fake-Account mit über 600 Freunden
Auf Anfrage erklärt Spiess-Hegglin, sie habe vor über zwei Jahren ein Profil unter einem anderen Namen erstellt und sei rechtsradikalen und frauenfeindlichen Facebook-Gruppen beigetreten. Agent Provocateur spiele sie mit dem Profil nicht.
20 Minuten weiss: Ihr aktuelles Alter Ego auf Facebook ist männlich, hat über 600 Freunde – darunter viele Nationalräte –, interessiert sich für Sport und Schlager und folgt verschiedenen SVP-Seiten. Sie ist auch Mitglied in zahlreichen Facebook-Gruppen am rechten Rand, wo Stimmung gegen Ausländer gemacht wird und Verschwörungstheorien verbreitet werden, etwa die Gruppe «Scharia Nein Danke». Äusserst aktiv ist sie jedoch nicht. Mal hat sie einen Beitrag von Andreas Glarner geliket, mal die Aussage, dass Eritreer ausgewiesen werden sollen.
«Dass man systematisch alles anzeigt, ist absurd»
Empört ist SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Obwohl er selbst schon gegen Verleumdung im Netz geklagt hat, verurteilt er den «Rachefeldzug» Spiess-Hegglins scharf: «Natürlich sollen sich die Leute auch online benehmen. Doch dass man systematisch alles anzeigt, was irgendwie grenzwertig sein könnte, ist doch absurd», sagt Glarner. Dass Spiess-Hegglin sogar einen Fake-Account verwendet, um Anzeigen zu machen, hält er für äusserst fragwürdig. «Ich glaube, Spiess-Hegglin hat einfach ein Geschäftsmodell gefunden.» Sie verdiene vermutlich an den Genugtuungen und Vergleichen mit.
Chantal Billaud von der schweizerischen Kriminalprävention unterstützt es, wenn man bei Drohungen und Beschimpfungen eine Anzeige zu erstattet: «Das Strafgesetzbuch gilt online genauso wie offline.» Natürlich brauche es da auch ein gewisses Augenmass. Online gezielt nach solchen Vergehen zu suchen, hält Billaud jedoch für mässig sinnvoll.
Klagen seien meist erfolgreich
Mit ihren Anzeigen hat Spiess-Hegglin laut eigenen Angaben oft Erfolg: «Bei den allermeisten Anzeigen bekommen wir recht», sagt sie. Nur wenn Beleidigungen gegen Politiker gerichtet seien, die sowieso in der Öffentlichkeit stünden, wie etwa Juso-Präsidentin Tamara Funiciello, sei es zum Teil schwieriger.
Ihr Ziel sei es jedoch nicht, dass möglichst viele Leute bestraft würden, sondern: «Die Leute sollen verstehen, dass man sich auch online anständig benehmen soll. Eine aufrichtige Einsicht ist tausendmal mehr wert als ein Strafbefehl.» Sie betont, die Arbeit mache sie ehrenamtlich. Geld, das sie durch Vergleiche mit den Angeklagten erhalte, wandere in die Vereinskasse. Momentan spare der Verein für eine Präventionskampagne.
Die rechtliche Lage
Leute wegen strafbarer Aussagen anzuzeigen, die in geschlossenen Facebook-Gruppen erfolgen, ist laut Rechtsanwalt Martin Steiger kein Problem – selbst wenn der Zugang mit einem Zweitaccount unter falschen Namen erschlichen wird. Laut Steiger werden Facebook-Gruppen im Strafrecht meist als öffentlich eingestuft und rechtswidrige Aussagen würden auch entsprechend beurteilt. «Es macht höchstens einen Unterschied, wenn die Person mit dem Fake-Account gewisse Aussagen bewusst unmittelbar provoziert hat», so Steiger.