UNO rügt die Schweiz wegen Ausschaffung

Publiziert

Eritreer soll bleibenUNO rügt die Schweiz wegen Ausschaffung

Die UNO hält die Ausschaffung eines Eritreers nach Italien für unmenschlich. Amnesty Schweiz verlangt nun, dass die Schweiz über die Bücher geht.

vro
von
vro
Der UNO-Ausschuss gegen Folter hat sich mit dem Fall eines Eritreers beschäftigt, der von der Schweiz nach Italien ausgewiesen werden sollte. Als ehemaliges Folteropfer würde er dort aber nicht die benötigte medizinische Betreuung bekommen. (Symbolbild)
Da er stark traumatisiert ist, gehört er zu den besonders verletzlichen Asylsuchenden. Auch alleinerziehende Mütter oder kranke und alte Menschen zählen dazu.
Der UNO-Ausschuss hält die Ausweisung nach Italien für unmenschlich. Amnesty Schweiz fordert nun, dass der Bund neue Leitlinien ausarbeitet.
1 / 3

Der UNO-Ausschuss gegen Folter hat sich mit dem Fall eines Eritreers beschäftigt, der von der Schweiz nach Italien ausgewiesen werden sollte. Als ehemaliges Folteropfer würde er dort aber nicht die benötigte medizinische Betreuung bekommen. (Symbolbild)

Keystone/Alexandra wey

Ein Eritreer stellte 2015 in der Schweiz ein Asylgesuch. Er war über Italien ins Land gekommen. Gemäss der Dublin-Verordnung müssen Asylsuchende ihren Antrag jedoch in dem Schengen-Land stellen, das sie als erstes betreten haben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschied deshalb, den Mann nach Italien auszuschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm zweimal recht. Doch der Betroffene wandte sich an die UNO. Nun hat sich deren Ausschuss gegen Folter (CAT) mit dem Entscheid befasst. Er kam zum Schluss, dass die Schweiz hier die Situation des Eritreers nicht genügend untersucht hat. Die Ausweisung sei unmenschlich, befand das CAT.

«Der UNO-Entscheid ist zwar rechtlich nicht bindend, jedoch autoritativ», sagt Muriel Trummer, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz. Und er sei richtungsweisend: «Das CAT hat klargemacht, dass die Dublin-Verordnung immer im Einklang mit den Menschenrechten anzuwenden ist. Sie steht nicht über allem.»

«Schweiz muss Verantwortung übernehmen»

Im vorliegenden Fall wurde der Eritreer in einer Klinik in Genf behandelt, die sich auf Folter- und Kriegsopfer spezialisiert hat. Laut Trummer, die den Fall konkret kennt, ist der Mann schwer traumatisiert. In Italien gebe es kaum entsprechende Behandlungsplätze. Zudem war der Mann laut Trummer bereits einmal nach Italien ausgewiesen worden, wo er auf der Strasse landete. Als Obdachloser eine spezifische Behandlung traumatischer Erlebnisse zu bekommen, sei schwierig. «Das führt zu grossem Leid», sagt Trummer.

Amnesty Schweiz seien derzeit rund 60 pendente Fälle bekannt, in denen besonders verletzliche Asylsuchende ausgewiesen werden sollen. Dazu zählen nebst Folteropfern auch alleinerziehende Mütter, Opfer von Menschenhandel oder kranke und alte Menschen. Nach dem Entscheid des CAT fordert die Organisation, dass die Schweiz deren Ausweisung stoppt und neue Leitlinien zum Umgang mit besonders verletzlichen Asylsuchenden definiert. «Die Schweiz muss in solchen Fällen Verantwortung übernehmen», sagt Trummer.

Entscheid wird geprüft

Das SEM äussert sich derzeit noch nicht zum UNO-Entscheid und dessen Auswirkungen auf die Schweizer Asylpolitik. Man wolle das Urteil erst eingehend prüfen. Gemäss einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe leistet die Schweiz den Entscheiden des UNO-Ausschusses grundsätzlich Folge.

Deine Meinung zählt