Debatte im ParlamentUNO-Migrationspakt soll nicht vors Volk kommen
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass das Volk nicht über den Pakt abstimmen soll. Bei den Parlamentariern löst dies ein hitzige Debatte aus.
Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, den UNO-Migrationspakt dem Parlament zu unterbreiten. Das Volk will er allerdings nicht abstimmen lassen: Der Pakt soll als einfacher Bundesbeschluss vorgelegt werden, wogegen kein Referendum ergriffen werden kann.
Das sei ein «politischer Fehler», sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister der «SonntagsZeitung». Der Bundesrat erwecke den Eindruck, dass er das Volk bei wichtigen Entscheiden umgehen wolle. Der Entscheid, den Pakt nicht vors Volk zu bringen, sei «unverständlich». SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi geht noch weiter: Die Regierung «trickse das Volk aus», sagt er der Zeitung. Die SVP wolle verhindern, dass der Pakt am Volk «vorbeigeschmuggelt» werde.
Ist der Pakt rechtlich bindend?
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sagt hingegen, er sei zwar nach wie vor für eine Volksabstimmung, wie er sie ursprünglich forderte. Die Mehrheit im Parlament sehe das aber anders. Er nimmt den Bundesrat in Schutz: Der nutze seinen Handlungsspielraum – und sei nicht verpflichtet, einen referendumsfähigen Beschluss vorzulegen.
Neben der Diskussion um eine mögliche Volksabstimmung wird auch die Verbindlichkeit des Pakts kontrovers diskutiert. Ein UNO-Sprecher sagte noch diese Woche in Marokko, als der Pakt formell angenommen wurde, das Dokument habe «rechtlich bindenden» Charakter. Bislang hiess es allerdings, der Pakt sei rechtlich nicht bindend, nur politisch. Nächste Woche findet in New York zudem eine Abstimmung in der UNO-Generalversammlung statt. Dann wird sich die Frage stellen, ob der Pakt für die Schweiz auch gültig wäre, wenn sie ihn ablehnen würde.
Das Aussendepartement (EDA) schreibt der «SonntagsZeitung», dass der Pakt nur politisch bindend sei für jene Staaten, die ihm zugestimmt hätten. Deshalb sei eine solche Folgerung falsch.