Sexuelle Belästigung im SäntisparkVerdächtiger flüchtete ins Ausland
In der Bäderwelt des Säntisparks in Abtwil soll am vergangenen Montag ein 15-jähriger Junge sexuell belästigt worden sein. Der Verdächtige flüchtete ins angrenzende Ausland.

In der Bäderwelt des Säntisparks in Abtwil SG soll ein 15-jähriger Bub belästigt worden sein. (Symbolbild)
Screenshot 20MinEin 15-Jähriger wurde am Montag in der Badelandschaft des Säntisparks in Abtwil SG von einem Mann sexuell belästigt. Der Junge habe geschrien, worauf ein Bademeister eingegriffen habe. «Der Bademeister hat den Täter dann in sein Büro gebracht und die Polizei verständigt. Doch der Mann konnte am Migros-Restaurant vorbei flüchten», sagte eine Zeugin zu FM1 Today.
Der Mann ist auf freiem Fuss. «Wir konnten den mutmasslichen Täter noch nicht befragen, da der Mann im angrenzenden Ausland wohnt und dort Staatsbürger ist. Daher können wir ihn dort nicht festnehmen lassen. Wir stehen jedoch mit seinem Verteidiger in Kontakt», sagt Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Der Mann ist am Montag aus dem Büro des Bademeisters geflüchtet, bevor die Polizei im Säntispark eingetroffen ist. Der Mann ist darauf offenbar in sein Heimatland geflüchtet.
Keine Vergewaltigung
Es geht im vorliegenden Fall um den Verdacht der sexuellen Handlungen mit einem Kind. Genauere Auskünfte dazu, was genau am Montag im Bäderbereich des Säntisparks vorgefallen ist, gibt Dobler nicht. «Wir stehen am Anfang der Untersuchung und es stehen noch Befragungen aus». Klar ist, dass nicht wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt wird. «Das ist juristisch gesehen gar nicht möglich, denn der Tatbestand Vergewaltigung beschränkt sich auf weibliche Opfer», so Dobler.
Die Staatsanwaltschaft möchte den mutmasslichen Täter dazu bewegen, dass er zeitnah zu einer Befragung in die Schweiz kommt. «Teil der Untersuchung ist die gemeinsame Befragung des mutmasslichen Täters und des Opfers. Dazu muss der Mann vor Ort sein», sagt Dobler. Für die Befragung bieten die Strafverfolgungsbehörden dem Mann freies Geleit an, er wird also in der Schweiz nicht festgenommen werden und kann nach der Befragung in sein Heimatland zurückkehren.
Keine Auslieferung
Sollte der Mann nicht darauf eingehen, könnte die Staatsanwaltschaft im Heimatland des Mannes die Übernahme der Strafverfolgung beantragen. Würde das Heimatland darauf eingehen, würde das Verfahren im Ausland durchgeführt und von den örtlichen Behörden durchgeführt. Auch das Strafmass würde sich dann nach den Gesetzen des Heimatlandes des Beschuldigten orientieren.
Noch ist offen, ob der Mann für die Befragung in die Schweiz kommen wird. Ein Auslieferungsgesuch wird die Staatsanwaltschaft keines stellen, da Staaten ihre eigenen Staatsangehörigen nicht ausliefern
Nur vereinzelt ähnliche Fälle
Beim Säntispark hält man sich zum Vorfall bedeckt und verweist auf die Polizei, welche Untersuchungen aufgenommen hat. Diese wiederum verweist auf die Staatsanwaltschaft.
Vom Säntispark nur so viel: Ob der Beschuldigte regelmässig im Säntispark weilt oder ob er sogar schon mal aufgefallen ist, kann Sprecherin Natalie Brägger nicht sagen. «Ähnlich gelagerte Fälle kommen sehr selten vor», sagt Brägger. Es würde sich um Einzelfälle handeln. Eine Statistik werde nicht geführt. Brägger hält fest: «Wir nehmen den Fall sehr ernst.» Grundsätzlich seien permanent Bademeister mit wachsamen Augen im Bad präsent, damit es gar nicht erst Raum für sexuelle Belästigungen gebe.