GraubündenJäger schiesst aus Versehen Goldschakal
In der Surselva tappte kürzlich ein Goldschakal in eine Fotofalle. Zudem hat ein Jäger ein Exemplar versehentlich geschossen. Ob es sich um das gleiche Tier handelt, ist unklar.

Eine Fotofalle in der Surselva dokumentierte am 27. Dezember 2015 die Präsenz eines Goldschakals. (Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)
Kein AnbieterVergangenes Wochenende erlegte ein Jäger im Bündner Oberland auf der Passjagd aus Versehen einen jungen, männlichen Goldschakal: Er hatte das Tier für einen Fuchs gehalten. Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er unverzüglich Selbstanzeige bei der Wildhut.
Kurz zuvor, am 27. Dezember 2015, war ein solches Tier in der Surselva in eine Fotofalle geraten. Ob es sich dabei um denselben Goldschakal handelt, ist nicht erwiesen, wie das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden am Mittwoch mitteilte.
Erster körperlicher Nachweis
Damit bestätigt sich aber, dass die Ausbreitung dieser Tierart vom südöstlichen Europa nach Zentraleuropa fortschreitet. Für die Schweiz ist es der erste körperliche und der zweite fotografische Nachweis, nachdem im Winter 2011/12 in den Nordwest-Alpen ein Goldschakal in mehreren Fotofallen erfasst wurde.
Der Goldschakal ist ein mittelgrosser Vertreter der Hundeartigen und steht mit einem Körpergewicht von 8 bis 15 Kilogramm zwischen Fuchs und Wolf (das Tier aus der Surselva wog 11,2 Kilo). Er ist hochbeiniger und etwas kräftiger als der Fuchs und hat einen kürzeren Schwanz mit einer schwarzen Spitze. Seine Nahrung setzt sich aus kleineren bis mittleren Wirbeltieren, Insekten und Früchten zusammen; er kann aber auch Schafe und Ziegen reissen.
Areal ausgeweitet
Seit vielen Jahren dehnt der Goldschakal sein Verbreitungsgebiet kontinuierlich vom südöstlichen Balkan nach Mitteleuropa aus. In Österreich und Nordost-Italien pflanzt sich der Goldschakal bereits seit 2007 fort. Die nächsten bekannten Vorkommen finden sich im Südtirol.
Mit der Arealausweitung und der selbständigen Einwanderung gilt diese Art gemäss Einschätzung des Bundes in der Schweiz als einheimische, geschützte Art. Für die Regelung allfälliger Schäden wurde deshalb die Jagdverordnung vorsorglich angepasst und der Goldschakal den anderen geschützten Grossraubtierarten Luchs, Wolf und Bär gleichgestellt.