Polizisten wegen Waffenhandel freigestellt

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St. GallenPolizisten wegen Waffenhandel freigestellt

Zwei Beamte der Kantonspolizei St. Gallen sind seit diesen Sommer freigestellt. Sie sollen Polizeiwaffen entwendet und verkauft haben.

Jeremias Büchel
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Jeremias Büchel
Zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen wurden von Polizisten entwendet und verkauft.

Zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen wurden von Polizisten entwendet und verkauft.

Keystone

Zwei Polizisten der Abteilung Sicherheitspolizei dürfen ihre Uniformen derzeit nicht mehr anziehen. Wie 20 Minuten erfahren hat, läuft gegen die beiden eine Untersuchung wegen des Verdachts der Begehung von Vermögensdelikten.

Die Kantonspolizei bestätigt, dass ein Verfahren gegen Polizisten läuft. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne die Kapo jedoch keine weiteren Auskünfte erteilen, wie Sprecher Florian Schneider auf Anfrage sagt. Die betroffenen Beamten sind bei vollem Lohn freigestellt. «Das entspricht dem Personalrecht. Momentan ist unklar, ob sich die Vorwürfe erhärten oder nicht», so Schneider.

Dienstwaffen von Ex-Polizisten verkauft

Die Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen. Deren Sprecher Roman Dobler erläutert, dass die Kantonspolizei St. Gallen im Sommer 2014 Anzeige gegen zwei Polizisten erstattete. Es dauerte zwei Jahre bis die Beamten freigestellt wurden. Sie werden verdächtigt, Waffen, Waffenzubehör und Uniformteile aus dem Lagerbestand der Kantonspolizei weggeschafft und später verkauft zu haben. Unter den mutmasslich entwendeten Gütern befanden sich laut Dobler auch zwei Dienstwaffen von ehemaligen Polizeiangehörigen. Zudem wurden Uniformteile wie beispielsweise Abzeichen verkauft. Das mutmassliche Diebesgut wurde im Inland angeboten und abgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete die Untersuchung, nachdem sie von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen dazu ermächtigt wurde. Die beiden Polizisten wurden mittlerweile mehrfach einvernommen und die Untersuchung ist laut Dobler teilweise abgeschlossen

Verfahren gegen weiteren Polizisten

Was für mögliche Sanktionen die Polizisten erwarten, könne nicht gesagt werden, da das Verfahren noch läuft. Als mögliche Straftatbestände kommen laut Dobler Diebstahl, Veruntreuung oder Hehlerei in Frage.

Im Laufe der Untersuchung geriet zwischenzeitlich ein dritter Polizist in den Verdacht, an den mutmasslichen Vermögensdelikten beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren gegen den Mann wurde jedoch eingestellt: Er ist unschuldig. Seit Anfang September arbeitet er wieder bei der Kantonspolizei St. Gallen. Wie es mit seinen Arbeitskollegen weiter geht, ist unklar. «Über deren Verbleib im Korps kann erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens entschieden werden», sagt Polizeisprecher Schneider. Es gelte die Unschuldsvermutung.

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