Polizisten wegen Waffenhandels vor Gericht

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St. GallenPolizisten wegen Waffenhandels vor Gericht

Zwei ehemalige Beamte der Kantonspolizei St. Gallen stehen am Donnerstag vor dem Kreisgericht. Sie sollen Waffen und Waffenteile gestohlen und verkauft haben.

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Zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen wurden von Polizisten entwendet und verkauft.

Zwei Dienstwaffen der Kantonspolizei St. Gallen wurden von Polizisten entwendet und verkauft.

Keystone

Die Polizisten waren bei der Abteilung Sicherheitspolizei der Kantonspolizei St. Gallen angestellt. In beiden Fällen geht es unter anderem um Diebstahl von Waffen oder Waffenteilen, die aus den Beständen der Kantonspolizei stammten (20 Minuten berichtete). In einem Fall geht es zudem um den unerlaubten Verkauf von über 60 Waffen aus einem Nachlass.

Gegen beide Männer erliess die Staatsanwaltschaft Strafbefehle. Beide akzeptierten diese nicht, weshalb es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung gegen die ehemaligen Polizeibeamten kommt. Beide stehen mittlerweile nicht mehr auf der Lohnliste der Kantonspolizei.

Scheinkauf von Kollegen wird zum Verhängnis

Im Herbst 2015 nahm der heute 62-jährige Polizeibeamte von seinem Arbeitsplatz ein Diopter-Set (eine Art Visier) mit nach Hause und schrieb es auf Ricardo.ch zum Verkauf aus. Rund zwei Wochen später übergab der 62-Jährige das Set dem vermeintlichen Käufer, der ihm das Set für 255 Franken abkaufen wollte. Vermeintlich, weil es sich beim Käufer um einen verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Zürich handelte.

Kollegen in die Pfanne gehauen

Im Sommer 2016 wurde der Polizist festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Bei der Einvernahme sagte der 62-Jährige zuerst aus, er hätte das Set von einem Arbeitskollegen bekommen.

Bei der weiteren Befragung antwortete der Polizist widersprüchlich und gab schliesslich an, er könne sich nicht genau daran erinnern, wie er zum Diopter-Set kam, da er sich vor zehn Jahren ein Blutgerinnsel und einen Hirntumor entfernen liess. Seither habe er ein eingeschränktes Kurz- und Langzeitgedächtnis.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das als eine klassische Schutzbehauptung und wirft dem Polizisten Falschanschuldigung vor. Diese hatte Folgen: Der fälschlich beschuldigte Kollege wurde im Rahmen der Untersuchungen für zwei Monate vom Polizeidienst suspendiert.

Aus Waffenkammer bedient

Dem 62-Jährigen werden noch weitere Delikte vorgeworfen. So soll er aus der Waffenkammer Pistolenholster, Patronen, Bajonette und weitere Gegenstände mitgehen lassen haben. Ausserdem soll er sich Waffenteile aus Waffenrückgaben der Kapo angeeignet haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 62-Jährigen wegen Diebstahl, mehrfachem geringfügigem Diebstahl und falscher Anschuldigung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 160 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.

Dutzende Waffen ohne Erwerbsschein verkauft

Der zweite Polizist wird beschuldigt, eine Pistole, die über eine Waffenrückgabeaktion an die Kantonspolizei gelangte, angeeignet und weiterverkauft zu haben. Ähnliches geschah mit einer Dienstwaffe eines Kantonspolizisten. Ausserdem kaufte er die Dienstwaffe eines heute pensionierten Polizisten, ohne dafür über einen Waffenerwerbsschein zu verfügen.

Einen grösseren Deal tätigte der Polizist im November 2010, als er 64 Waffen aus einem Nachlass kaufte. 61 Waffen verkaufte er innerhalb eine halben Jahres, ohne dafür über eine Waffenhändlerbewilligung oder Waffenerwerbsscheine zu verfügen. Zudem gab er laut Strafbefehl zur Verdeckung seiner Machenschaften an, er habe über ein Dutzend Waffen vernichtet.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 57-Jährigen eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 200 Franken.

Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung.

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