SVP-Schmitt wegen Islam-Post verurteilt

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RassismusSVP-Schmitt wegen Islam-Post verurteilt

Der Wiler SVPler Mario Schmitt stand am Donnerstag wegen Islam-Posts vor Gericht. Noch während der Urteilsverkündung stand er auf und verliess den Saal.

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taw
Mario Schmitt und sein Anwalt Hermann Lei vor dem Kreisgericht Wil in Flawil. (Bild: taw)

Mario Schmitt und sein Anwalt Hermann Lei vor dem Kreisgericht Wil in Flawil. (Bild: taw)

Vor dem Kreisgericht Wil musste sich am Donnerstag der Wiler SVP-Stadtparlamentarier Mario Schmitt wegen des Vorwurfs der mehrfachen Rassendiskriminierung verantworten. Das Kreisgericht Wil verurteilte den 41-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Franken und einer Busse von 1000 Franken. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

«Wann wird diese Religion endlich ausgerottet?»

Schmitt postete am 3. September 2014 auf seiner Facebook-Seite zur «Blick»-Meldung «Enthaupteter US-Journalist: Steven Sotloffs Nachricht an Obama», worin über die vor laufender Kamera erfolgte Hinrichtung des Journalisten durch die Terrormiliz IS berichtet wird, folgendes: «mir kommt gleich das Kotzen... wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?».

Das hatte eine rege Diskussion auf seinem Facebook-Profil zur Folge. So schrieb etwa ein User, dass der IS keine Religion im Sinne einer islamischen Glaubensrichtung sei, sondern ganz klar eine politische Ideologie. Schmitt antwortete, dass der Islam politisch sei und nie in eine Demokratie passen werde. Weiter kritisierte er, dass sich gemässigte Muslime nicht klar vom IS distanzieren und deren Gräueltaten verurteilen würden und dass der Islam nicht reformierbar sei.

Wiederholungstäter

Am 8. September schlug Schmitt via Facebook ein gesetzliches Verbot des Islams vor und bezeichnete ihn als Sekte. Weiter bezeichnete er laut Anklage den Islam als Satansreligion. Sein Facebook-Profil war zu jeder Zeit öffentlich zugänglich. Am 1. Oktober 2014 postete Schmitt ein Bild mit dem Inhalt «Weisheit des Tages: Hast du Allah in der Birne, ist kein Platz mehr fürs Gehirne.»

Weiter hat er einen Kommentar im Internet («Mohammedaner sind perverse und kriminelle Vergewaltiger und Kinderschänder, sonst nichts! Der Schizlam ist keine 'Religion', sondern eine gemeingefährliche orientalische Gehirnerkrankung. Der Schizlam und seine Anhänger müssen endlich allesamt weg aus Europa») mit einem «gefällt mir» versehen. Vor Gericht begründet Schmitt, der während der ganzen Verhandlung recht locker wirkte, das «gefällt mir» damit, dass er den Mut des Verfassers bewundere. «Den Post fand sogar ich rassendiskriminierend», so Schmitt.

Laut Staatsanwaltschaft habe er mit diesen Kommentaren in herabsetzender Weise bewusst Stimmung gegen den Islam gemacht und habe eine moslemfeindliche Haltung unterstützt. Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer die Wichtigkeit der freien Meinungsäusserung, diese käme aber auch ohne Hetze, Diffamierung und Hass aus. Die Meinungsfreiheit dürfe nicht andere in ihrer Menschenwürde verletzen, denn auch die sei ein Grundrecht. Genau das habe Schmitt aber gemacht.

Verteidigung forderte Freispruch

Schmitts Anwalt Hermann Lei forderte vor Gericht einen Freispruch. Schmitts «Ausrotten»-Post habe sich klar gegen den IS und nicht gegen den Islam gerichtet, immerhin sein entsprechender Artikel verlinkt worden. Zudem hält Lei eine politische Ideologie wie den IS per se nicht für schützenswert gemäss dem Rassendiskriminierungsartikel Art. 261bis StGB.

Das Schlusswort gehörte Schmitt. Er hoffe, dass er auch weiterhin sagen dürfe, was er denke.

Keine Spur von Einsicht

Für das Gericht waren die Tatbestände der Rassendiskriminierung ohne Zweifel erfüllt. Schmitt habe sich mehrfach und in einer hohen Intensität schuldig gemacht. Zudem stellt der Richter fest, dass bei Schmitt offenbar keine Spur von Einsicht vorhanden sei. «Der Mensch ist unbelehrbar», so der Richter. Der Richter wirft Schmitt ebenfalls vor, nicht zwischen Islam und IS unterscheiden zu können und bezeichnet ihn sogar als «Hassprediger in einem anderen Sinne».

Schmitt konnte das offenbar nicht nachvollziehen. Mitten in der Urteilsbegründung stand er auf und verliess den Gerichtssaal. Auch die Androhung einer Ordnungsbusse änderte daran nichts.

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