Verliert der Chauffeur nun auch noch den Ausweis?

Publiziert

Laax GRVerliert der Chauffeur nun auch noch den Ausweis?

Das Video eines fluchenden Lastwagenchauffeurs, das viral ging, hat wohl nicht nur berufliche Konsequenzen für den Mann. Auch die Kapo GR ermittelt wegen Verletzung von Verkehrsregeln.

von
juu

Hier sieht man das Video, wegen dem der Chauffeur seinen Job verlor. (Video: YouTube)

Auf Social Media kursiert derzeit die Handy-Aufnahme eines fluchenden Lastwagenchauffeurs, der sich lautstark über die vor ihm fahrenden Velofahrer ärgert. Auf der Bergstrasse zwischen Ilanz und Laax GR filmte der Lenker des Lastwagens seine Fahrt. Durch die Recherche einer Privatperson wurde der Arbeitgeber ausfindig gemacht. Nachdem dieser informiert wurde, feuerte er den Speditionsmitarbeiter.

Doch der Mann dürfte sich derzeit um mehr als nur seinen Job Sorgen machen. Wie es auf Anfrage bei der Kantonspolizei Graubünden heisst, wurden Ermittlungen aufgenommen. Relevant könnten laut Mediensprecherin Sandra Scianguetta primär folgende Verkehrsregeln/-verletzungen sein: Das Beherrschen des Fahrzeuges und das Überqueren der Sicherheitslinie.

Bis zu drei Jahre Haft für Handy am Steuer

Zum konkreten Fall und den Konsequenzen kann sich Scianguetta nicht weiter äussern. Allgemein sagt sie aber: «Das Schreiben einer SMS am Steuer wurde durch das Bundesgericht im Jahr 2009 als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft, welche gemäss dem Strassenverkehrsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.» Laut Bundesgericht ist das dauernde Beherrschen des Fahrzeuges nicht einmal dann gewährleistet, wenn der Lenker mit Handy zwischen Kopf und Schulter während der Fahrt telefoniert.

Auch betreffend der Sicherheitslinie gibt es klare Regelungen: «Diese dürfen von Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden. Somit ist ein Spurwechsel grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn niemand gefährdet wird», erklärt die Mediensprecherin. Ausnahme sei einzig, wenn zwingende Gründe vorliegen würden und es nicht zugemutet werden kann zu warten, bis die Fahrbahn frei ist, «etwa bei einem verlassenen Fahrzeug.»

Polizei entscheidet nicht über Ausweisentzug

Ein Fahrausweis kann laut Scianguetta im Falle einer mittelschweren bis schweren Widerhandlung gegen die Strassenvorkehrsvorschriften entzogen werden. Dies zu entscheiden liege aber nicht im Ermessen der Polizei: «Über einen Ausweisentzug entscheidet das Strassenverkehrsamt.»

Wie hätte sich der Fahrer in dieser Situation korrekt verhalten sollen? Anders als der Chauffeur im Video behauptet, gibt es direkt neben der Fahrbahn keinen Veloweg. «Die Velofahrer sind berechtig,t auf dieser Strasse zu fahren», sagt Scianguetta. «In der vorliegenden Situation sollte man als Lenker hinter den Velos nachfahren und erst überholen, wenn die Situation geeignet ist.» Konkret also erst dann, wenn keine Gefahr mehr besteht und man auch keine Sicherheitslinie überfährt.

Deine Meinung zählt