Weinfelden TGStier missbraucht – Bauer landet im Spital
Ein Thurgauer Bauer und sein Sohn mussten kürzlich am Bezirksgericht Weinfelden antraben. Der Sohn hatte sich mehrfach an Tieren vergangen. Er ist geständig.
Zwei Männern, Vater (60) und Sohn (30) , standen Mitte September vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Der Vorwurf: mehrfache Tierquälerei und mehrfache Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz. Wie das NZZFolio schreibt, soll der Sohn beim
elterlichen Bauernhof in Thurgau mehrere Duzend Lämmer ohne Betäubung kastriert haben. Gegenüber 20 Minuten sagt er dazu: «Wenn der Wolf Schafe reisst, macht man auch nichts. Aber wenn ich die Tiere ohne Betäubung kastriere, behandelt man mich wie einen Schwerverbrecher.» Dabei hätten die Tiere dabei nur leichte Schmerzen, bei einem Wolfsriss viel grössere.
Die Anklage sieht hier auch beim Vater eine Mitschuld, weil er seinen Sohn machen liess. Dieser redet sich damit heraus, dass er nicht gewusst haben will, dass es eine Betäubung braucht.
Durch Verletzung flog alles auf
Im zweiten Teil der Anklageschrift wird laut NZZFolio detailliert beschrieben, wie sich der Sohn über Jahre mehrfach an Tieren sexuell vergangen hat. Die Rede ist von Schafen, Kühen, Ziegen und Schweinen. Er habe auch ein Kälbchen an seinem Penis saugen lassen. Zudem brachte er laut Anklage einen Schafbock dazu, ihn zu besteigen. Als er das Gleiche mit einem 300-Kilo-Stier versuchte, wurde der 30-Jährige derart verletzt, dass er im Spital notfallmässig operiert werden musste. Diese Verletzung führte dazu, dass die Sache aufflog und er erzählte, was er sonst noch so trieb.
Vor Gericht gibt der Mann die Taten zu. Der Trieb sei stärker gewesen, als er. Er bestreitet jedoch, dass er die Würde der Tiere verletzt haben soll, denn als Landwirt kümmere man sich stets gut um die Tiere. Er habe auch keine Gewalt ausgeübt oder die Tiere zu etwas gezwungen. «Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht.» Der Vater will von all dem nichts gewusst haben.
Gericht folgt Anklage
Die Anklage forderte für den Vater eine bedingte Geldstrafe, für den Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse in Höhe von 4500 Franken. Zudem soll sich der 30-Jährige für drei Monate in psychotherapeutische Behandlung begeben. Das Gericht folgte den Anträgen. Am Schluss der Verhandlung gab ihm die Richterin folgende Worte mit auf den Weg: «Seien Sie offen, reden Sie, lassen Sie sich helfen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie ihre Sexualität in den Griff bekommen.»