Urteil im Mordfall Adeline M.Lebenslange Verwahrung «ist nicht anwendbar»
Fabrice Anthamatten wurde am Mittwoch für den Mord an Adeline M. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Einer lebenslangen Verwahrung entgeht er jedoch.
Das Genfer Strafgericht hat Fabrice Anthamatten, der 2013 während eines Freigangs Sozialtherapeutin Adeline getötet hat, nicht zur Höchststrafe verurteilt. Fabrice A. erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine ordentliche Verwahrung.
Der Angeklagte habe besonders niederträchtig gehandelt und Adeline getötet, um seine Fantasien zu befriedigen, sagte der Gerichtspräsident Fabrice Roch bei der Urteilseröffnung am Mittwoch. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos hin.
Schuldig in allen Punkten
Fabrice Anathamatten wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls. Das Gericht verhängte neben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe jedoch eine ordentliche Verwahrung.
Die psychiatrischen Experten hätten den Angeklagten nicht als untherapierbar bis ans Lebensende bezeichnet, sagte der Gerichtspräsident Fabrice Roch. Der entsprechende Artikel im Sinne der Verwahrungsinitiative könne deshalb nicht angewandt werden.
Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung, die gegen die lebenslängliche Verwahrung plädiert hatte. Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte im fünf Tage dauernden Prozess vergangene Woche die Höchststrafe verlangt.
Adelines Eltern enttäuscht
Die Eltern der getöteten Adeline werden das Urteil nicht anfechten. Sie hätten sich zwar eine lebenslängliche Verwahrung gewünscht, weil das eine doppelte Sicherheit gewesen wäre, sagte die Mutter. Sie bezeichneten den entsprechenden Artikel 64 Absatz 1 bis des Strafgesetzbuches als schlicht «unanwendbar».
Seit Annahme der Verwahrungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk 2004 hielt noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung vor Bundesgericht stand. Anders als bei der lebenslänglichen Verwahrung muss bei der ordentlichen Verwahrung auf Gesuch in oder vom Amtes wegen periodisch eine bedingte Entlassung geprüft werden.
Die ordentliche Verwahrung wird erst nach der lebenslänglichen Freiheitsstrafe vollzogen. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung sind für Fabrice A. deshalb äusserst gering.
Vorbestrafter Vergewaltiger
Der 42-jährige Fabrice Anthamatten hatte am 12. September 2013 die Sozialtherapeutin Adeline M. ermordet. Er befand sich damals auf seinem zweiten begleiteten Freigang, den ihm das Resozialisierungszentrum «La Pâquerette» erlaubt hatte. Vor der Reittherapie mit Adeline M. durfte er sich ein Messer kaufen.
Anthamatten entführte damit die Sozialtherapeutin in ein verlassenes Haus am Waldrand. Dort band er sie an einen Baum, nötigte sie, ihn zu küssen und schnitt ihr die Kehle durch. Dabei habe er Freude empfunden, sagte er vor Gericht. Nach der Tat flüchtete er. Vier Tage später wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet. Er soll auf dem Weg zu seiner Ex-Freundin gewesen sein, die er vermutlich ebenfalls töten wollte.
Zweifach vorbestrafter Vergewaltiger
Anthamatten war bereits zuvor wegen zweier Vergewaltigungen in den Jahren 2009 und 2011 zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt worden. Einen Teil davon sass er in Frankreich ab. Später wurde er in die Schweiz überführt, wo er später in das inzwischen geschlossene Resozialisierungszentrum «La Pâquerette» eingewiesen wurde.
Vor Gericht hatte Anthamatten angegeben, die Tat nicht geplant zu haben. «Es war ein Gefühl der totalen Macht», hatte er ausgesagt. Die Tat habe eine «sexuelle Komponente» gehabt. Die Tat habe er in einem «animalischen Zustand» begangen.
Rückfallgefahr «sehr hoch»
Zwei Schweizer Gutachter stuften die Rückfallgefahr bei Anthamatten als «sehr hoch» ein. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass er sich ändern könne. Auch habe er die Gutachter bewusst angelogen.
Der französisch-schweizerische Doppelbürger habe in seiner Zelle immer wieder Szenen aus dem Film «Braveheart» angeschaut, bei der einer Frau die Kehle durchgeschnitten wird. «Er sagte uns, dass er sich selbst und Adeline in dieser Szene vorgestellt habe», sagte ein Gutachter vor Gericht.
Am letzten Verhandlungstag hatte Anthamatten darauf verzichtet, um Vergebung zu bitten. Er habe unerträgliches Leid verursacht und wolle nicht weiteres hinzufügen, sagte er. Die Familie des Opfers forderte die lebenslange Verwahrung des Täter.
Hier können Sie die Urteilseröffnung im Ticker nachlesen:
(ehs/sda)