Pudel pinkelt auf Trottoir – 350 Franken Busse

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GenfPudel pinkelt auf Trottoir – 350 Franken Busse

Die Besitzerin von Pudel Mischka wurde gebüsst – weil ihr Hund auf öffentlichem Grund in Genf uriniert hatte. Andere Städte sind weniger streng.

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Die über 70-jährige Agnes* hat vor wenigen Tagen eine Geldstrafe über 350 Franken erhalten (150 Franken davon Bearbeitungsgebühr). Am 11. November hatte ihr Pudel ein paar Tropfen Pipi auf das Trottoir am Busbahnhof von Genf Cornavin gemacht, wie «Le Matin» berichtet.

«Ich stieg aus dem Bus und liess Mischka, der an der Leine war, aus der Tasche springen», erzählt Agnes. In diesem Moment rief jemand: «Madame, stört es Sie nicht, dass Ihr Hund pinkelt?» Sie habe den Kopf gedreht und einen städtischen Polizeibeamten gesehen.

Drei Tropfen am Boden

Dieser habe sie darauf um ihren Ausweis gebeten. Als Agnes realisierte, dass der Polizist ihre Personalien aufnahm, zückte sie geistesgegenwärtig ihr Handy und macht ein Bild von den Pipispuren. «Auf dem Boden hatte es drei Tropfen.»

Laut dem Hundegesetz der Stadt Genf muss der Halter verhindern, dass sein Tier öffentlichen Grund verschmutzt. «Dies setzen wir in der Regel aber nicht durch, ausser im Sommer in der Nähe von Parks und Spielplätzen», sagt Antonio Pizzoferrato. Der Leiter des Dienstes Sicherheit und öffentlicher Raum der Stadt Genf sagt, das Verteilen einer Busse liege im Ermessen des Beamten. Und: Die Höhe der Busse werde nicht von der Gemeinde, sondern vom Kanton festgelegt.

«Pinkeln nicht an unpassenden Stellen»

Die Stadt Genf ist offenbar der einzige Ort, an dem wegen Hundeurin auf dem Trottoir schon eine Busse vergeben wurde, wie eine Nachfrage an mehreren Orten zeigt. Die meisten Kantone kennen nur Bussen für das Liegenlassen von Hundekot. Eine Busse wegen Urinierens hingegen gebe es nicht.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat vor einigen Jahren die unverbindliche Broschüre «Codex für Hundehalter und Nichthundehalter» herausgegeben. Dort steht unter anderem: «Der Hund pinkelt nicht an unpassenden Stellen.» Marco Bisa, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, sagt dazu: «Jeder Hundehalter ist selbst dafür verantwortlich, dass dies nicht passiert.»

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Anzeige wäre möglich

Laut Andreas Knuchel, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt, könnte man unter Umständen auch rechtlich gegen pinkelnde Hunde vorgehen. Etwa wenn sich Personen daran stören oder sich belästigt fühlten. So stehe in der Verordnung über das Halten von Hunden: «Hunde müssen so gehalten werden, dass weder Mensch noch Tier durch sie belästigt oder gefährdet werden.» Um gegen eine solche Übertretung vorzugehen, müsste man aber eine Strafanzeige einreichen.

Urinieren im Freien

Während Hunde in dem meisten Städten noch in die Strassen pinkeln dürfen, ist dies den Menschen nicht erlaubt. Je nach Ort drohen den Wildpinklern höhere oder tiefere Bussen. In Basel, Bremgarten oder Solothurn kostet das 50 Franken. In St. Gallen zahlt man 60 Franken. Zürich und Winterthur stellen Bussen über 80 Franken aus. Zug, Luzern, Freiburg und Biel verlangen 100 Franken und Lausanne 120. In Genf zahlen Mensch und Hund gleich viel: 350 Franken.

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