Zuger Sex-SkandalLügen-Vorwürfe – Spiess kontert via Combox
Laut Markus Hürlimann hat Jolanda Spiess-Hegglin falsche Angaben gemacht. Zum Beispiel habe sie sehr wohl Anzeige gegen ihn eingereicht. Sie hält an ihren Aussagen fest.
Der Zuger SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann hat am Dienstag zur Sexaffäre mit Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) Stellung genommen. Dabei stütze er sich auf die Akten der Staatsanwaltschaft, die ihm vorlägen, teilte er mit.
«Kein Schmerz der Gebärmutter»
Hürlimann warf in seinen Ausführungen Spiess-Hegglin vor, sie habe den Medien gegenüber immer wieder Dinge gesagt, die gemäss Akten nicht stimmten. Konkret würden folgende vier Punkte «nicht den Tatsachen entsprechen»:
«Die Aussage von Spiess, das Kantonsspital habe Verletzungen angetroffen, die auf eine Schändung hindeuteten, entsprechen nicht den Tatsachen.» Auch stimme nicht, dass das Spital die Polizei ohne ihr Einverständnis informiert habe. «Die Ärztin informierte die Polizei nach Absprache mit Spiess.» Und weiter: «Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Spiess nie Anzeige gegen mich erhoben hat.» Bereits am 22. Dezember 2014 habe sie Anzeige und Strafantrag gegen ihn gestellt, sagt Hürlimann. Dabei habe Spiess stets behauptet, keine Strafanzeige erstattet zu haben. Schliesslich nahm Hürlimann auch Bezug auf einen Spitalbericht: «Das ärztliche Attest ihres Gynäkologen, das ihr eine gesenkte Gebärmutter attestierte, reichte Spiess erst am 10. April ein, nachdem bereits klar war, dass im Untersuch im Kantonsspital kein Schiebe- oder Hebeschmerz der Gebärmutter festgestellt wurde.»
Hürlimann zieht aus Akten und Aussagen von Spiess für sich die Erkenntnis, «dass man unweigerlich zum Schluss kommt, dass sie mindestens seit der Landammann-Feier viel dafür getan hat, selbst medial als Opfer anerkannt zu werden und mich einer Vorverurteilung auszusetzen».
Auch zu Vorwürfen an seine Adresse nahm Hürlimann Stellung; ihm werde zur Last gelegt, nur von «Fremdküssen» gesprochen zu haben und somit gelogen zu haben. Hintergrund: Vor kurzem wurde bekannt, dass beim Genitalbereich von Spiess DNA-Spuren von Hürlimann gefunden wurden. Den Begriff «Fremdküssen» habe er aber «nicht in einem ausschliesslichen Sinn gebraucht». Er habe nie bestritten, dass es zu einer intimen Annäherung kam, sondern «lediglich festgehalten», dass er sich nicht an Sex erinnern könne.
«Ich halte voll an meinen Aussagen fest»
Jolanda Spiess-Hegglin war telefonisch nicht zu erreichen. Für Medienschaffende hinterliess sie auf ihrer Combox jedoch eine mündliche Mitteilung: «Es ist Herrn Hürlimanns gutes Recht, jene Sachen aus dem Verfahren breitzuschlagen, die ihm gerade genehm sind. Ich halte vollumfänglich an meinen Aussagen fest und sehe keinen Anlass, dazu einen Kommentar abzugeben. Ich habe alles gesagt, was ich dazu zu sagen habe.»
Die Frage nach dem Urheber der Anzeige beantwortete Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, so: «Grundsätzlich ist der Verdacht auf Schändung ein Offizialdelikt. Diesem Verfahren hat sich Spiess-Hegglin ausdrücklich als Privatklägerin angeschlossen.»
«Tiefe Wunden bleiben»
Die Untersuchung hatte Hürlimann vom Verdacht auf Schändung entlastet. Ihm wurden Genugtuung und Entschädigung zugesprochen. Dies unterstreiche zwar seine Unschuld zusätzlich, ändere aber nichts daran, «dass tiefe Wunden bleiben». Er hofft nun darauf, mit «der Geschichte endlich abschliessen zu können». An seiner Klage gegen Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede hält er fest. (mme/sda)