10 Gramm Gras ist nicht strafbar bei Jugendlichen

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Bundesgericht10 Gramm Gras ist nicht strafbar bei Jugendlichen

Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil entschieden, dass der Besitz von zehn Gramm Cannabis bei Jugendlichen nicht strafbar ist.

Jugendliche, die weniger als 10 Gramm Cannabis dabei haben, erhalten keine Strafe. (Quelle: Keystone/Wibbitz)

Der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis ist auch bei Jugendlichen nicht strafbar. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall im Vergleich zu Erwachsenen keine spezielle Behandlung vor. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden.

Im konkreten Fall aus dem Kanton Zürich hatte die Polizei 2017 einen 16-Jährigen mit 1,4 Gramm Marihuana erwischt. Die Drogen hatte der Jugendliche für den Eigengebrauch bei sich. Die Jugendanwaltschaft Winterthur sprach ihn mit einem Strafbefehl wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) schuldig. Sie verhängte einen Verweis.

Keine Beschränkung auf Erwachsene

Das Bezirksgericht Winterthur sprach den Jugendlichen frei. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil. Die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Es brachte vor, der Gesetzgeber habe nicht beabsichtigt, dass Vorbereitungshandlungen zum Cannabiskonsum bei Jugendlichen straffrei blieben.

Das Bundesgericht stützt jedoch den Entscheid der Vorinstanz, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es kommt zum Schluss, dass sich weder aus dem Gesetzestext noch aus den Materialien des Gesetzgebungsprozesses entnehmen lasse, dass sich die Straflosigkeit bezüglich der Vorbereitungshandlungen für eine geringfügige Menge Cannabis zum Eigenkonsum auf Erwachsene beschränken solle.

Jugendschutz spielt eine grosse Rolle

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Revision des BetmG von 2012. Damals legte der Gesetzgeber fest, dass weniger als 10 Gramm Cannabis als «geringfügige Menge» gilt und der Konsum von Cannabis bei Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden kann.

Der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis ist auch bei Jugendlichen nicht strafbar.
Das hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid entschieden.
Auch wenn im Betäubungsmittelgesetz der Jugendschutz eine grosse Rolle spiele, bedeute dies nicht eine strengere Bestrafung von Jugendlichen.
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Der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis ist auch bei Jugendlichen nicht strafbar.

Keystone

Von diesem Ordnungsbussenverfahren ausgenommen ist hingegen der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, dass der Besitz einer geringfügigen Menge von Cannabis bei Jugendlichen nicht straffrei wäre, schreibt das Bundesgericht. Auch wenn im BetmG der Jugendschutz eine grosse Rolle spiele, bedeute dies nicht eine strengere Bestrafung von Jugendlichen. Vielmehr habe der Gesetzgeber eine strengere Bestrafung der Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche vorgesehen. (sda)

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