Schweizer NeonaziPlante er im Knast Terror-Anschläge?
Deutschland verdächtigt den Schweizer Untersuchungshäftling Sebastien N., eine Führungsperson eines neuen Terror-Netzwerks zu sein. Aus seiner Zelle kann N. allerdings kaum kommunizieren.
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat am 17. Juli in der Gefängniszelle des 25-jährigen Schweizer Neonazis Sebastien N. (Name der Redaktion bekannt) und eines weiteren Häftlings Durchsuchungen durchgeführt – aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland. Dort und in den Niederlanden fanden zeitgleich Razzien statt. Der Schweizer N. soll eine der Führungsfiguren eines mutmasslichen neuen Terrornetzwerks namens «Werwolf-Kommando» sein, wie der «Spiegel» berichtet.
Material aus Zelle wird nun ausgewertet
Ob in N.s Zelle belastendes Material gefunden worden sei, sei noch offen, sagt Marcel Strassburger, Stellvertretender Leitender Staatsanwalt des Kantons Zürich und zuständig für Rechtshilfeverfahren. «Das muss zuerst ausgewertet werden.»
Sollte man feststellen, dass sich unter den sichergestellten Effekten Material finde, das möglicherweise Beweiskraft habe oder von «potenzieller Erheblichkeit» sei, werde man dieses an die deutschen Ermittlungsbehörden weitergeben. Dagegen könne N. sich jedoch mit einer Beschwerde ans Bundesstrafgericht wehren.
Wenn N. aus der Haft heraus am Terror-Netzwerk und möglicherweise gar an der Planung von Anschlägen beteiligt war, geschah dies unter massiv erschwerten Bedingungen: Untersuchungshäftlinge müssen 23 Stunden pro Tag auf der Zelle oder mit Arbeit verbringen, wie Rebecca de Silva, Sprecherin des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich, auf Anfrage sagt. Telefonate sind ihnen nicht erlaubt, mit Besuchern dürfen sie nur durch eine Trennscheibe sprechen, über Internet-Zugang verfügen sie nicht, und Briefe, die sie verschicken, werden vom zuständigen Staatsanwalt kontrolliert.
N. befindet sich seit Anfang Juli 2012 in der Schweiz in Untersuchungshaft – wo, will man bei der Staatsanwaltschaft Zürich nicht sagen. Im Mai 2012 hatte sich Sebastien N. vor dem McDonald's im Zürcher Niederdorf mit einem 26-jährigen Mann gestritten. Er soll auf ihn geschossen haben, das Opfer wurde schwer verletzt. Nach der Tat setzte sich N. nach Hamburg ab, wo er zwei Tage später verhaftet und zwei Monate danach an die Schweiz ausgeliefert wurde.
Anklage gegen N. bald fertig
Wegen des Vorfalls im Niederdorf läuft gegen N. ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. «Das Verfahren ist weit fortgeschritten», sagt die zuständige Staatsanwältin Claudia Kasper auf Anfrage. Zur Anklageerhebung werde es «in den nächsten Wochen bis Monaten» kommen.
Anfang Januar 2012 war N., der aus Grenchen SO stammt, vom Obergericht Solothurn bereits zu 39 Monaten Gefängnis verurteilt worden – wegen insgesamt 40 Delikten wie Rassendiskriminierung und diverser Gewaltaten. Nachdem er beim Bundesgericht Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, tauchte er unter – bis es zur Bluttat in Zürich kam.